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Anja Kalski

Verbrauchertipps zu Sachversicherungen: Informatives von Gebäude- bis Hundeversicherungen

Obgleich einige Experten behaupten, dass die Deutschen überversichert seien, so spielen Sachversicherungen im Alltag eine wichtige Rolle. Auf der anderen Seite sind Versicherungsverträge nicht stets einfach gehalten und Verbraucher sind sich oft unsicher, worauf es wirklich ankommt. Dabei kann schon ein scheinbar unbedeutender Satz im Vertrag eine große Auswirkung im Ernstfall haben. Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

Privathaftpflicht: Forderungsausfalldeckung nicht vergessen

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Forderungen Dritter, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat. Das kann schnell gehen, denn bloße Unachtsamkeit genügt, schon hat man mit dem Schirm gegen ein Auto geschlagen und eine Schramme verursacht. Oder aber das eigene Rotweinglas fällt in der heiteren Runde bei Freunden auf den hellen Teppich. Die Forderungsausfalldeckung schützt den Versicherten nun nicht, wenn Forderungen ausbleiben, sondern in einer anderen Situation:

-      Schaden erlitten – nun ist der Versicherungsnehmer im Mittelpunkt, denn ihm wurde der Schaden verursacht. Dabei muss es sich um einen klassischen Privathaftpflichtschaden handeln.

-      Verursacher – der Verursacher selbst hat keine Privathaftpflichtversicherung, müsste nun also als Privatperson belangt werden. Je nach finanzieller Situation oder der Schadenshöhe kann der Schaden nicht bezahlt werden.

-      Ausfalldeckung – die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten tritt nun für den Schaden ein und übernimmt die Kosten. Das Geld wird zwar meist vom Schädiger eingefordert, doch ist der Versicherungsnehmer geschützt.

Wohngebäudeversicherung: Elementarschäden zusätzlich absichern

Wer ein Wohngebäude versichert, der geht zuerst einmal davon aus, dass es im Schadensfall abgesichert ist. Und da ein Haus im Freien steht und somit Wind und Wetter trotzt, fallen auch diese Schäden unter die Wohngebäudeversicherung, nicht wahr? Nein. Hausbesitzer sollten stets Elementarschäden zusätzlich versichern:

-      Zusatzbaustein – Elementarschäden werden meist als zusätzlicher Baustein mit in den Vertrag aufgenommen. Doch Vorsicht, denn nicht immer sind alle Schäden enthalten.

-      Was fällt darunter – Naturgewalten zählen zu den Elementarschäden. Das heißt, Sturmschäden, Blitzschäden, aber auch Hochwasser- oder Murenschäden.

-      Tückisch – Elementarschäden werden von Versicherungen nicht pauschal behandelt, sondern hängen vom Standort des Hauses und der Region ab. Kam es am Wohnort bereits mehrfach zu Murenabgängen, so könnten sie ausgeschlossen oder nur für einen hohen Beitrag versichert werden. Dasselbe gilt für Häuser in Hochwassergebieten.

Es empfiehlt sich, sich bezüglich der Elementarschäden genau beraten zu lassen und die Angebote strikt miteinander zu vergleichen. Zudem muss die Deckungssumme in diesem Bereich beachtet werden, denn manchmal wird sie sehr niedrig angesetzt – meist dann, wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadens hoch ist.

 

Es gibt natürlich noch weitere Sachversicherungen:

-      Hausratversicherung – sie ist immer dann sinnvoll, wenn es einem selbst nicht möglich wäre, innerhalb weniger Tage nach einem Einbruch oder einem Schaden den Hausrat problemlos zu ersetzen. Wie hoch die Deckungssumme sein muss, hängt vom Inventar ab. Bei Erstwohnungen oder Wohnungen mit günstigen Möbeln reichen oft 10.000 Euro. Eine Unterversicherung ist jedoch zu vermeiden, weil ansonsten später nur anteilig Schäden ersetzt werden.

-      Handyversicherung – ist bei hochwertigen Smartphones sinnvoll – vor allem wenn sie nicht abbezahlt sind. Somit stellt sie die Vollkaskoversicherung fürs Handy dar. Wichtig ist, dass sie die echten Tagesschäden abdeckt: Wasserschäden, Diebstahl sowie Displaybruch sind bei der Handyversicherung besonders wichtige Leistungen.

-      Brillenversicherung – sie kann bei hochwertigen Brillen nützlich sein. Gerade bei sportlich aktiven Personen, die ohnehin stets Gefahr laufen, die Brille zu zerstören, hilft sie im Ernstfall aus.

 

Hundeversicherung: Auf die Deckungssumme achten

Während einige Städte und Regionen die Haftpflichtversicherung für Hunde fest vorschreiben, ist sie in anderen Gebieten freiwillig. Sinnvoll ist sie immer, doch auch mit Tücken behaftet:

-      Eintritt – die Hundeversicherung tritt ein, wenn durch den Hund ein Schaden verursacht wird. Das kann geschehen, weil der Hund durch den Zaun zum Nachbarn läuft und dessen Blumenbeet ruiniert, das kann aber auch geschehen, weil der Rüde wegrennt und auf der Straße einen Verkehrsunfall verursacht. Zusätzlich tritt die Hundeversicherung immer dann ein, wenn Menschen geschädigt werden: Durchs Anspringen, schmutzige Kleidung, da der Hund einen Passanten umrennt, Bissverletzungen.

-      Deckungssumme – sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Der Grund ist recht einfach: Der Hund kann einen großen Verkehrsunfall auslösen, aber auch einen Menschen beißen. Da Bissverletzungen ein hohes Infektionsrisiko haben und häufig zu Schmerzensgeldzahlungen führen, sind allein schon die Behandlungskosten massiv.

Besonders tückisch an sämtlichen Tierhalterhaftpflichtversicherungen ist, dass Versicherungsnehmer gezielt darauf achten müssen, welche Konditionen innerhalb des Vertrags gelten. Wer darf den Hund führen? Gibt es Altersgrenzen? Es kann gut sein, dass zwar der Hund versichert ist, wenn er vom Besitzer geführt wird, nicht aber, wenn der hundeerfahrene Nachbar mit dem Hund Gassi geht. Zudem sollte geprüft werden, ob Rassen ausgeschlossen sind oder nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden. Und da Hundehalter häufig Pferde haben und auch diese haftpflichtversichert sind:

-      Mitreiter – speziell bei Reitbeteiligungen muss geprüft werden, ob diese von der Versicherung abgedeckt werden, anderenfalls müssen Mitreiter eigens aufgenommen werden. Der Grund: Einige Versicherungen erkennen regelmäßig mit dem Tier umgehende Personen, die eventuell einen Beitrag bezahlen, als Geschäftsbeziehung an und exkludieren sie von den geschützten Personen.

Weitere Versicherungen: Was ist wann sinnvoll?

Generell gilt bei allen Sachversicherungen jedoch auch das, was für die Kfz-Versicherung gilt: Das Melden von Schäden sollte sich gut überlegt werden. Alle Schäden, die ohnehin nur knapp die Eigenbeteiligung übersteigen, sollten niemals an die Versicherung weitergegeben werden. Und auch Schäden, die selbst recht gut beglichen werden könnten, bieten sich dazu an, aus der eigenen Tasche gezahlt zu werden. Da Versicherungen - wie auch Kunden – nach jedem beglichenen Schaden die Versicherung aufkündigen können und Versicherungsnehmer bei einer anderen Gesellschaft den Grund für die Kündigung angeben müssen, steigt bei vielen Schadensmeldungen die Gefahr, dass der Versicherte keinen neuen Vertrag zu guten Konditionen mehr erhält.

Fazit – immer den Vertrag gut prüfen

Versicherungsverträge sind oft ein wenig heikel. Sie sind klar formuliert, zumindest für diejenigen, die »Vertragssprech« beherrschen. Für jeden anderen ist es unverständlich, warum die Versicherung nicht für den vom Hund zerstörten Mantel aufkommt, nur weil die Nachbarin mit ihm Gassi gegangen ist. Oder aber, warum man auf den Kosten für die Behandlung der Reitbeteiligung sitzenbleibt, wenn diese vom Pferd gefallen ist. In anderen Fällen müssen Versicherungsnehmer genau schauen, ob sich ein Zusatzbaustein kostenmäßig lohnt. Wenn für Hochwasserschäden monatlich ein hoher Zusatzbetrag fällig wird, die Schadenssumme jedoch auf 10.000 Euro beschränkt ist, sollte abgewogen werden, ob dieser Baustein einen echten Nutzen hat.
 


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