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Patrick Viol

Grundsteuererklärung - keine weitere Fristverlängerung geplant

Über 30 Millionen Bürger sind derzeit aufgerufen, die Abgabe ihrer Grundsteuer-Erklärung rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die aktualisierte Frist läuft am 31. Januar 2023 aus. Bis dahin muss jeder Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer seine Erklärung für die Grundsteuer an das Finanzamt übertragen haben

Niedrige Rücklaufquoten

Schon bald endet die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung. In vielen Bundesländern beträgt die Quote der abgegebenen Erklärungen aber kaum mehr als die Hälfte. Selbst der Spitzenreiter Bremen kommt noch nicht einmal auf 60% Abgabequote für die Grundsteuererklärung. Obwohl es nur noch wenige Wochen bis zum Abgabetermin sind, haben viele Grundstückseigentümer das notwendige Formular noch nicht abgegeben. In etwa der Hälfte der 16 Bundesländer ist die Quote der Abgaben weniger als 50%, wie die einzelnen Landesfinanzministerien mitteilten. Schlusslicht der Rücklaufquoten bildet derzeit Mecklenburg-Vorpommern mit rund 40 Prozent. Die meisten Bundesländer liegen um die 50%, nur Bremen glänzt mit knapp 57 Prozent. Verschiedene Medien haben darüber berichtet, wie niedrig die Quote ist. Voraussichtlich wird sie sich in den kommenden Tagen auch nicht mehr stark erhöhen. So kann man derzeit davon ausgehen, dass knapp die Hälfte aller Erklärungen noch fehlen. 3 Wochen vor dem Ablauf der Frist sind erst gut 16 Millionen Erklärungen elektronisch bei den Behörden eingetroffen. Die meisten Grundsteuererklärungen wurden über die Elster-Plattform abgegeben, einige wenige wurden in Papierform eingereicht.

 

Wo liegen die Probleme?

Offensichtlich ist es so, dass viele Grundstücksbesitzer Schwierigkeiten haben, wichtige Daten für ihr Grundstück zu ermitteln. Dazu gehört zum Beispiel das Baujahr des Hauses, wenn sie es nicht selber gebaut haben. Aber auch die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ist nicht immer einfach. Das Recherchieren von Gemarkung und Flurnummer für die Grundsteuererklärung ist dagegen relativ einfach. Hier wird erklärt, wie Sie die Gemarkung, Flurnummer sowie Flurstückssnummer herausfinden können.

 

Gibt es eine Fristverlängerung?

Eine weitere Fristverlängerung wird es für die Grundstücksbesitzer nicht geben. Durch die Grundsteuerreform werden die Erklärungen von etwa 36 Millionen Eigentümern von Immobilien und Grundstücken in Deutschland erwartet. Die Frist wurde im Herbst 2022 dafür bereits um drei Monate bis zum 31. Januar verlängert. Eigentlich sollte der 31. Oktober der Stichtag sein, aber wegen der geringen Rücklaufquote wurde die Fristverlängerung beschlossen. Das Einräumen einer weiteren Verlängerung wird ausgeschlossen, wie das Finanzministerium verlauten ließ. Verbände, wie zum Beispiel der Eigentümerverband "Haus & Grund" empfehlen, mit der Abgabe nicht bis kurz vor Fristende zu warten, da am Monatsende ein großer Ansturm auf die Server und eine damit hergehende Überlastung wahrscheinlich ist. Bereits im Sommer gab es Probleme mit der Datenerfassung wegen zu vieler gleichzeitiger Serveranfragen.

 

Was geschieht bei Fristversäumnis?

Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung droht den Grundstückseigentümern ein Verspätungszuschlag. Außerdem ist es möglich, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt, wenn keine validen Angaben gemacht wurden. Die Pflicht zur Abgabe bleibt aber trotz Bußgelder bestehen. 

 

Warum eine neue Grundsteuererklärung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungsverfahren von Grundstücken im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Grundstücke mit gleichen Eigenschaften wurden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bewertet. Zudem beruhten die Grundlagen der bisherigen Berechnungen auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten – teilweise noch aus der Vorkriegszeit. So entschied das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer.


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