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Zielvereinbarung unterschrieben: Bund und Länder setzen auf freiwilligen Moorschutz

Die neue Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Schutz der Moorböden steht. Das Papier setzt auf Freiwilligkeit.
Svenja Schulze und Julia Klöckner unterzeichneten kürzlich die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moordbodenschutz. Foto: BMEL/Photothek/Heindl

Svenja Schulze und Julia Klöckner unterzeichneten kürzlich die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moordbodenschutz. Foto: BMEL/Photothek/Heindl

Bis zum Jahr 2030 sollen damit die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden. Zuletzt stammten etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Moorböden machen in Deutschland etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus.
 
Weiterhin Landwirtschaftliche Nutzung
 
Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden. Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein, wenn das gewollt ist. Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasster Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind – den sogenannten Paludikulturen – sollen gefördert werden.
Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und für Maßnahmen zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Eine verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung durch den Bund sei auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.
Torf bindet große Mengen Kohlenstoff. Darum soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung daher gemeinsam dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.
 
Freiwillige Vereinbarung
 
Die Bund-Länder-Zielvereinbarung sei das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses, an dem alle relevanten Akteur:innen von Bund, Ländern und Interessensvertretungen beteiligt gewesen seien. Sie beruhe auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstütze kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen. „Die Vereinbarung ist ein entscheidender Baustein für die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung. Gemeinsam mit den Bundesländern sorgen wir hier für eine enorme Einsparung von Emissionen. Dabei setzen wir auf regional angepasste Lösungen im Schulterschluss mit den Menschen in den Moorregionen“, sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. „Die erforderlichen Maßnahmen werden wir umfassend und langfristig finanzieren. So wollen wir etwa Landwirte bei der Umstellung ihrer Produktion unterstützen, damit landwirtschaftliche Flächen weiter genutzt werden können“, so Klöckner weiter.
Umweltministerin Svenja Schulze ergänzt: „Wichtig ist, dass die Maßnahmen nun zügig und gemeinsam mit den Menschen in den Moor-Regionen umgesetzt werden. Wir setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Dafür schaffen wir auch auf Bundesebene die erforderlichen Rahmenbedingungen: indem wir insbesondere die erforderliche Finanzierung bereitstellen, die Vorbildfunktion des Bundes stärken und die Forschung vorantreiben.“


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