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„Wir sind jetzt sensibilisiert“

Desaster um Einbau von Lüftungsanlagen hat Auswirkungen

Stadtplaner und Architekt Lothar Tabery wollte Urheberrechte an dem Grundschulgebäude in Engeo geltend machen.

Stadtplaner und Architekt Lothar Tabery wollte Urheberrechte an dem Grundschulgebäude in Engeo geltend machen.

Bremervörde (red). Formale Fehler hat die Stadtverwaltung bei der Kündigung eines Vertrages zwar nicht gemacht, doch die Diskussion um die dadurch entstandenen Schadenersatzforderungen hält an.

Rund um den geplanten Einbau von Lüftungsanlagen an der Grundschule Engeo standen Bremervördes Bürgermeister Michael Hannebacher und die Stadtverwaltung Ende 2023 in der Kritik. Wie berichtet, ging es dabei um die Kündigung des Vertrages mit einer Firma, die von der Stadt mit dem Einbau von Lüftungsanlagen an der Grundschule beauftragt worden war sowie um dadurch entstandene Schadenersatzforderungen an die Stadt in sechsstelliger Höhe. Es handelte sich hierbei bereits um die zweite Auftragsvergabe dieser Art, nachdem die ursprünglich beauftragte Firma die Geräte nicht liefern konnte.

Der Architekt und Stadtplaner Lothar Tabery, der Urheberrechte an dem Gebäude hat, hatte im Vorfeld über einen Anwalt mitteilen lassen, dass keinerlei Veränderungen am Gebäude ohne vorherige Abstimmung mit ihm vorgenommen werden dürften. Der Stadt drohte somit eine Urheberrechtsklage, wenn die Anlagen eingebaut worden wären.

Sowohl Tabery als auch Stadtratsmitglied Jochen Hake (Fraktionsvorsitzender Grüne/FDP) waren sich einig, dass die Schadenersatzkosten hätten vermieden werden können, wenn vor der zweiten Auftragsvergabe besser kommuniziert worden wäre.

 

Prüfbericht des Landkreises

 

Nach dem Bericht im Anzeiger prüfte das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises im Rahmen der Prüfung der Durchführung und Abwicklung von Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2023 auch die Kündigung des Auftrages zum Einbau von Lüftungsanlagen in der Grundschule Bremervörde.

In dem Prüfbericht heißt es: „Die Kündigung wurde ausgesprochen, weil das Architekturbüro, das seinerzeit die Grundschule geplant hatte, nach der Auftragserteilung Urheberrechte geltend machte. … Nach Einschätzung der Stadt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Einbau der erforderlichen Lüftungsgitter die Gebäudeoptik beeinträchtigt wird, die Gefahr einer damit einhergehenden Urheberrechtsverletzung konnte nicht ausgeschlossen werden. Sofern eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen eines Klageverfahrens vor Gericht festgestellt worden wäre, hätte ein Rückbau der Lüftungsanlagen und die vollständige Rückzahlung der Fördermittel gedroht. Um dieses Kostenrisiko von der Stadt abzuwenden wurde beschlossen, die Bauarbeiten nicht ausführen zu lassen. Die von der Auftragnehmerin … anschließend geltend gemachten Kosten (bereits entstandene Aufwendungen, entgangener Gewinn) wurden durch das Fachamt der Stadt mit der Unterstützung einer Fachanwältin geprüft und auf 118.643,70 Euro festgestellt. Dieser Vorgang wurde in den Akten vollständig und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert. Die Prüfung durch das RPA hat zu keinen Beanstandungen geführt“.

Konkret bedeute das, dass die Kündigung erforderlich gewesen sei, um wesentlich höhere Kosten zu vermeiden, die voraussichtlich im Falle einer Urheberrechtsklage auf die Stadt zugekommen wären, so Michael Hannebacher.

Er betont zudem, dass derzeit noch geprüft werde, ob die Schadenersatzsumme in voller Höhe oder teilweise womöglich von einer Versicherung erstattet werden könnte.

 

Urheberrecht an Gebäuden stand vorher nie im Fokus

 

Auf die Frage, ob eine bessere Kommunikation im Vorfeld dazu geführt hätte, dass der später zurückgezogene Auftrag gar nicht erst erteilt worden wäre, weist Hannebacher darauf hin, dass das Thema Urheberrecht an Gebäuden bisher nie als Thema aufploppte oder im Fokus stand. Vorrangig sei es hier darum gegangen, eine lange beschlossnen und sinnvolle Maßnahme aus der Corona-Pandemie heraus umzusetzen. Es habe auch Gespräche mit Lothar Tabery zur beabsichtigten Maßnahme gegeben, so Hannebacher. Dabei sei es um statische Fragen gegangen und nicht um das Urheberrecht. Dass es Probleme bezüglich des Urheberrechts geben könnte, sei erst klar geworden, als das Schreiben des Anwalts eingegangen sei.

In die Zukunft blickend werde die Stadt nun das Thema Urheberrecht und mögliche Urheberrechtsverletzungen bei ähnlichen Maßnahmen vorab klären und versuchen, sich Urheberrechte übertragen zu lassen, aktuell zum Beispiel im Bereich Feuerwehrhäuser, so Hannebacher. „Das Thema ist jetzt in unserer Checkliste, wie sind sensibilisiert“.

 

Stellungnahme von Lothar Tabery

 

Demgegenüber teilt Lothar Tabery auf Anfrage mit, dass er bereits am 3. Juni 2022 in einem Schreiben an den Bürgermeister in einem anderen Zusammenhang auf sein Urheberrecht an der neuen Grundschule hingewiesen habe. Mit diesem Schreiben sei gleichzeitig eine Informationsschrift der Architektenkammer Niedersachsen mit dem Titel „Der Architekt als Urheber“ übersandt worden. Hierauf sei keinerlei Reaktion erfolgt, sodass Tabery sich sein vertraglich vereinbartes Recht durch Beauftragung eines Anwalts teuer erkaufen musste.

Außerdem habe Tabery bereits damals auf eine Forschungsarbeit aus Nordrhein-Westfalen hingewiesen, in der festgestellt worden war, dass Fensterlüftung in Schulen bei richtiger Handhabung ausreiche und auf den Einbau von Lüftungsanlagen verzichtet werden könne, was seinerzeit auch dem Wunsch der Schule entsprochen habe.

 

CDU fordert Aufklärung

 

Den Vorgang um die Auftragsvergabe sowie die Kündigung des Vertrages hätte die Stadtratsfraktion der CDU gern im Finanzausschuss vorgestellt gesehen. Der Punkt schaffte es aber nicht auf die Tagesordnung. Auf Anfrage des Anzeigers äußerte sich der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Niklas Brockmann, wie folgt: „Ich erwarte eine vollständige Aufklärung dieses Sachverhalts durch die Veröffentlichung des Prüfberichts im Finanzausschuss. Das ist man den Bremervörder Steuerzahlern schuldig.“


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