![An die vergangene Zeit erinnern und sie nicht vergessen, darum geht es bei der Veranstaltung.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/020/65020/65020_Ehresmann_onlineZuschnitt.jpg?_=1737548967&w=236&a=1.77777&f=inside)
![An die vergangene Zeit erinnern und sie nicht vergessen, darum geht es bei der Veranstaltung.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/020/65020/65020_Ehresmann_onlineZuschnitt.jpg?_=1737548967&w=236&a=1.77777&f=inside)
An diesem Abend werden Mitarbeiter des Finanzamtes Zeven folgende Fragen beantworten: Was müssen wir als Verein beachten, wenn wir Auslagenersatz oder Pauschalen an unsere Ehrenamtlichen zahlen wollen? Wie können wir „Ehrenamtspauschalen“ oder sogenannte „Übungsleiterpauschalen“ zahlen? Wie müssen wir unsere Einnahmen versteuern? Was ist bei Spenden und Spendenbescheinigungen zu beachten? Was müssen die Ehrenamtlichen beachten? Muss ich ein Einkommen aus dem Ehrenamt versteuern? Stichpunkt „Veranstaltungen“ - was muss beachtet werden? „Kleinunternehmer im Sinne des §19 Umsatzsteuergesetz“ ist ein weiteres Thema dieses Abends.
„Wir möchten zeigen, welche Möglichkeiten und Grenzen das Steuerrecht bietet und sind glücklich, hierfür Fachleute des Finanzamtes als Referenten gewonnen zu haben“, erläutert Gerlinde Wozniak von der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit. Sollten bereits im Vorfeld Fragen auftauchen, können diese schon jetzt an Gerlinde Wozniak gegeben werden. Der Referent erhält diese zur Vorbereitung und kann am Infoabend direkt darauf eingehen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine vorherige Anmeldung bis zum 28. Februar wird gebeten. Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Gerlinde Wozniak, Telefon 04261/983-2862, ehrenamt@lk-row.de.