Christina Rotondo-Renken

Chippen der Tonne-  Kontrollmarke bald überflüssig

Neuer Chip für den Kunststoffbehälter. Foto: eb

Neuer Chip für den Kunststoffbehälter. Foto: eb

Landkreis (eb). Im Landkreis entfällt zukünftig das Bekleben der Restabfallbehälter mit neuen Kontrollmarken. Alle Restabfall- und Altpapierbehälter bekommen einen Transponder, der vom Müllfahrzeug automatisch ausgelesen werden kann. Ab dem Jahr 2020 werden dann nur noch Restabfall- und Altpapierbehälter geleert, die über einen solchen zugelassenen Transponder verfügen und beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises registriert sind.
In den Transpondern sind keine persönlichen Daten gespeichert, sondern nur ein 16-stelliger Code. Das Müllfahrzeug erkennt daran, ob die Tonne bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises angemeldet ist. Der Transponder wird an der Unterseite des vorderen Behälterrandes in einem vorhandenen Chipnest befestigt. Im Rahmen der Umstellung gibt es keine Veränderung des Abfuhrsystems oder des Abfuhrrhythmus, alles bleibt wie gehabt.
Der Landkreis hat für die Anbringung der Transponder das Unternehmen c-trace S&L GmbH beauftragt. Das so genannte Chippen beginnt nach den Sommerferien und endet Ende Oktober. Die Bewohner der jeweils betroffenen Gebiete werden vorab schriftlich über den Termin und den Ablauf informiert. Da das Chippen nicht selbst vorgenommen werden kann ist es wichtig, dass während der Kampagne am vorab angekündigten Termin die Behälter an die Straße gestellt werden.
Änderungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen können weiterhin online oder schriftlich dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises mitgeteilt werden.
Die Restmülltonne erwirbt der Anschlusspflichtige weiterhin selbst. Zusätzlich muss er sie vom Abfallwirtschaftsbetrieb mit einem Transponder ausrüsten und registrieren lassen. Die Altpapierbehälter werden wie bisher zur Verfügung gestellt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet in diesem Zusammenhang alle Kunden darum zu prüfen, ob die vorhandenen Altpapier- und Restmüllbehälter auf dem Gebührenbescheid richtig erfasst sind. Fehlen auf dem Bescheid Tonnen oder werden Tonnen nicht genutzt, sollte das dem Abfallwirtschaftsbetrieb bis zum 31. Mai schriftlich oder online mitgeteilt werden.
Wer bereits länger überlegt, eine kleinere oder größere Tonne zu nutzen, dem empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, diese Änderung noch vor dem Chippen der Mülltonnen vorzunehmen. Der Antrag kann unter www.lk-awr.de über die online Formulare, per Email an abfallwirtschaft@lk-row.de, per Fax unter 04261/983-3199 oder schriftlich abgegeben werden.


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