Runter mit der Steuerlast - Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Geltend gemacht werden können steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (West). Bei einer Direktversicherung kommen zusätzliche steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr hinzu. Dazu gibt es weitere Informationen auf www.nuernberger.de. Zwar müssen die Rentner die Leistungen aus diesem Vorsorgebaustein später versteuern. Doch dann wird ihr Einkommen in den meisten Fällen deutlich geringer sein als zu den Zeiten, in denen sie noch arbeiteten. Das wiederum senkt den Steuersatz und damit auch insgesamt die Steuerlast.
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung - kurz bAV - an den Betrieb gebunden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung ist und darüber entscheidet, in welcher Form diese Vorsorge am besten zum Unternehmen passt. Grundsätzlich kann man sich zwischen einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung entscheiden. Für die Versicherten ist darüber hinaus wichtig, dass sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung wählen können.
Soll das monatliche Einkommen nicht geschmälert werden, können Arbeitnehmer ihre Beiträge auch aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld oder aus Gehaltserhöhungen finanzieren. So bleibt Ihr Nettolohn gleich, obwohl bei Steuern und Sozialversicherungen gespart und für das Alter vorgesorgt wird.