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Nebenjob ist keine Nebensache

(txn). Mehr als drei Millionen Deutsche haben einen Nebenjob - so viele wie nie. Die Gründe dafür sind vielfältig: Bei dem einen ist es finanzielle Notwendigkeit, bei dem anderen einfach Freude am Zweitjob.
Nach dem Hauptjob noch in einer Bar arbeiten? Wer einen Zweitjob hat, muss den Arbeitsschutz einhalten. Foto: alfa27/fotolia/

Nach dem Hauptjob noch in einer Bar arbeiten? Wer einen Zweitjob hat, muss den Arbeitsschutz einhalten. Foto: alfa27/fotolia/

Wichtig ist in jedem Fall, dass dabei der Arbeitsschutz nicht in den Hintergrund gerät. Hierzu Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad: „Die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Nach einem Acht-Stunden-Tag sind drei Stunden als Barkeeper also schon zu viel.“
Außerdem gilt es, die Erholungszeit einzuhalten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden liegen. Dabei zählt nicht der Feierabend des Hauptarbeitsverhältnisses, sondern das Ende sämtlicher beruflicher Tätigkeiten.


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