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Aufstiegs-BAföG

(spp-o). Eine Fortbildung beginnen und gleichzeitig die Familie vorsorgen: Wer sich das vornimmt, braucht häufig Unterstützung. Denn den Alltag zu stemmen und gleichzeitig im Beruf durchzustarten ist eine große Herausforderung. Das neue Aufstiegs-BAföG von Bund und Ländern ist jetzt noch familienfreundlicher geworden. Wichtige Neuerungen: Der Beitrag zum Lebensunterhalt muss nicht mehr zurückgezahlt werden und wird deutlich erhöht. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom Einkommen und Vermögen. So bekommen zum Beispiel Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.597 Euro pro Monat. Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.127 Euro pro Monat. Dazu erhöht sich noch der Betreuungszuschuss für Alleinerziehende pro Monat von 130 auf 150 Euro pro Kind, und die Höchstaltersgrenze für die Berücksichtigung betreuungspflichtiger Kinder steigt von zehn auf 14 Jahre. Außerdem können zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG ist so leicht wie noch nie: Alle Formulare können online ausgefüllt werden. Wer persönlich beraten werden möchte, kontaktiert das Förderamt in Wohnortnähe. Mehr Informationen und die entsprechenden Adressen finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafög.de. Allgemeine Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung werden auch telefonisch unter 0800/6223634 (kostenfrei, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr) erteilt. Westend61/gettyimages.com


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