akl

Zertifizierte Kompetenz

Die Fahrschulen Rudi Meyer und Harald Meinecke kooperieren miteinander. Ab Dezember bietet Meyer in den Räumen von Meinecke Fortbildungen für Berufskraftfahrer an.

Langjährige Erfahrung, Kooperation und zertifizierte Kompetenz: Die Fahrschullehrer Harald Meinecke und Christoph Meyer.

Langjährige Erfahrung, Kooperation und zertifizierte Kompetenz: Die Fahrschullehrer Harald Meinecke und Christoph Meyer.

Bild: Akl

Osterholz-Scharmbeck. Die Fahrschule Harald Meinecke hat seit vielen Jahren schon zahlreichen Fahrschülerinnen und Fahrschülern in Osterholz-Scharmbeck zum begehrten Führerschein verholfen. Im Mai war das Unternehmen in ein neues Ladenlokal in der Bahnhofstraße 55 gezogen und hat seit kurzem einen „Untermieter“. Die Fahrschule Rudi Meyer aus Lilienthal nutzt die großen, hellen Räumlichkeiten als Bildungszentrum für Berufskraftfahrer. Anfang Dezember startet die erste fünftägige Modul-Weiterbildung.

Kooperation besteht schon lange

Bereits seit 1993 unterstützen sich die beiden Fahrschulen gegenseitig. So teilt man sich zum Beispiel einen LKW zu Ausbildungszwecken. Als der Firmengründer Rudi Meyer 2011 verstarb, übernahm Harald Meinecke kurzerhand die Verantwortung für das Lilienthaler Unternehmen, bevor die Söhne Christoph und Torben Meyer 2013 alle Voraussetzung erfüllt hatten, die Fahrschule weiterzuführen. Mit ihren Bildungszentren für Berufskraftfahrer haben sich die Meyers in Lilienthal, Grasberg und Bremen bereits einen Namen gemacht. Jetzt kommt der Standort Osterholz-Scharmbeck dazu.

Zertifizierte Kompetenz

Der Familienbetrieb Fahrschule Rudi Meyer kann auf über 40 Jahre Erfahrung und Fachwissen zurückgreifen. Durch regelmäßige externe und interne Schulungen bereitet sich das Team auf die jährlichen Änderungen im Bereich der Berufskraftfahrer-Weiterbildung intensiv vor. Seit 2022 ist die Fahrschule als Einzige im Landkreis Osterholz „AZAV-Zertifiziert“. Die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ ist eine wichtige Rechtsgrundlage, um mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abrechnen zu können, zum Beispiel im Rahmen eines Bildungsgutscheins. Neben der Förderung der Modul-Weiterbildung sind unter anderem auch Maßnahmen wie der Führerschein Klasse C+CE (LKW), der Führerschein Kasse D (Bus) und der Staplerschein abrechenbar.

Rechtliche Vorschriften

Die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung betrifft sämtliche gewerblichen Lastkraftwagenfahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum der Fahrerlaubniserwerbs und gilt seit 2009. Alle fünf Jahre muss der LKW-Fahrer den Weiterbildungslehrgang von 35 Stunden absolvieren. Die Fahrschule Rudi Meyer bietet den nächsten Kurs ab dem 1. Dezember an. Maximal 25 Teilnehmer pro Seminar sind zulässig. Von Montag bis Freitag, jeweils für sieben Stunden pro Tag, werden die Fahrprofis in 5 Modulen auf den neuesten Stand gebracht. Im ersten Modul „Eco-Training“ geht es schwerpunktmäßig um die wirtschaftliche Fahrweise. Im zweiten Modul „Vorschriften für den Güterverkehr“ gehen die Trainer auf allgemeine und sozialrechtliche Pflichten ein. Der Abschnitt „Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit“ behandelt unter anderem Grenzsituationen im Straßenverkehr. Das Thema „Schaltstelle Fahrer“ zeigt auf, wie die Teilnehmer ihrem Unternehmen ein positives Firmenbild verleihen können und der Komplex „Ladungssicherheit“ soll helfen, schwere Unfälle zu verhindern. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.bz-ohz.de abrufbar. Die E-mail-Adresse lautet: bkf@meyerfahrschule.de.


UNTERNEHMEN DER REGION

E-PaperMarktplatzStellenmarktZusteller werdenLeserreiseMagazineNotdienst BremervördeNotdienst OHZReklamationgewinnspielformular