

Bald soll es passieren: „Heizungsgesetz abschaffen“ war eines der wichtigsten Stichworte im Wahlkampf der Union. Nun sind erste geplante Änderungen der schwarz-roten Koalition am Gebäudeenergiegesetz bekannt geworden. Kern der Novelle, die nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll, ist der Wegfall der sogenannten 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen müssen künftig nicht mehr überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Stattdessen sollen Eigentümer wieder frei zwischen verschiedenen Technologien wählen können – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas- oder Ölheizungen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spricht von einem „technologieoffenen“ Ansatz. Man setze auf „Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“. Die Reform solle Investitionen erleichtern und Modernisierungen beschleunigen. Auch klassische Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin möglich bleiben – allerdings nur unter der Bedingung, dass ab 2029 ein wachsender Anteil klimaneutraler Brennstoffe beigemischt wird. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ beginnt mit einer Mindestquote von zehn Prozent und soll anschließend schrittweise steigen. Das soll den Klimaschutz gewährleisten. Die Förderung von erneuerbaren Energien - die aktuell maßgeblich zum höheren Absatz von Wärmepumpen beiträgt - soll bis 2029 unverändert weiterlaufen.
Kritik an Klimawirkung und Kosten
Kaum wurden die Eckpunkte bekannt, setzte scharfe Kritik ein. Ein Bündnis von Energieverbänden hatte im Vorfeld dafür plädiert, die bisherige 65-Prozent-Vorgabe beizubehalten, weil sie Planungssicherheit für Haushalte und Industrie schaffe. Wissenschaftler warnen, der Gebäudesektor hinke ohnehin hinter den Klimazielen her und verfehle diese seit Jahren.
Besonders umstritten ist die geplante Beimischung sogenannter „grüner Gase“. Experten bezweifeln, dass genügend Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff verfügbar sein werden. Knappe Güter sind bekanntermaßen teuer - und Ackerflächen für Energiepflanzen lassen sicht nicht einfach multiplizieren. Fossile Energieträger, deren Preise ohnehin steigen, weil ihre Vorkommen allmählich aufgebraucht werden, bekämen mit der neuen Quote noch einen zusätzlichen Kostenfaktor. Obendrauf kommt der (steigende) CO2-Preis. Kritiker warnen deshalb vor einer Kostenfalle für Haushalte.
Auch Umweltverbände sehen erhebliche Risiken. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem „teuren Geschenk an die Gaslobby“. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt erklärte: „Die Union setzt sich mit ihrem Kulturkampf gegen Gebäudeklimaschutz durch. Die Pläne sind ein teures Geschenk an die Gaslobby und eine schlechte Nachricht für Verbraucher*innen und das Klima.“
Besonders Mieter könnten betroffen sein. Wenn Vermieter weiter auf Gas- oder Ölheizungen setzen, tragen die Bewohner die steigenden Brennstoffkosten über die Nebenkosten – während Investitionen in neue Technik zunächst ausbleiben. Wie genau ein Schutz vor überhöhten Nebenkosten aussehen soll, ist bislang offen. Wirtschaftsministerin Reiche beteuert, sie habe die Interessen der Mieter „im Blick“.
Die neuen Pläne der Bundesregierung haben ein Verfallsdatum: Ab 2030 gelten strengere europäische Regeln. Für Neubauten schreibt eine EU-Richtlinie dann emissionsfreie Heiztechnik vor. Damit könnte die jetzt beschlossene Wahlfreiheit nur für eine Übergangsphase gelten. Auch aus wissenschaftlicher Sicht stehen die Pläne unter Druck. Eine Studie des Öko-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass der Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe die Treibhausgasemissionen deutlich steigen lassen könnte. Die ohnehin bestehende Lücke zu den Klimazielen würde sich weiter vergrößern.
Einige Stimmen zweifeln deshalb sogar an, ob das Vorhaben verfassungskonform ist: Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich nach einer möglichen Lesart ein „Verschlechterungsverbot“, welches besagt, dass bereits geltende Umwelt- und Klimaschutzstandards nicht unterschritten werden dürfen. Ein Rücknahme der 65-Prozent-Regel könnte nach dieser Auffassung unrechtmäßig sein.
Deutliche Kritik aus der Region
Auch lokal sorgt das geplante Gesetz für Kritik. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rotenburger Kreistag, Bernd Wölbern, wirft Wirtschaftsministerin Reiche eine Politik zugunsten fossiler Energiekonzerne vor.
„Frau Reiche betreibt schamlosen Lobbyismus ohne Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Kommunalpolitiker. Für ihn ist die Reform ein falsches Signal in der Energiepolitik: „Das macht nur Sinn, wenn man sagt: Wir versuchen der fossilen Energie-Lobby ihr Geschäftsmodell so lange wie möglich zu verlängern.“
Wölbern befürchtet steigende Energiepreise und negative Folgen für die Wirtschaft. „Frau Reiche beschert uns die teuerste Energieproduktion, die wir in Deutschland je gehabt haben“, kritisiert er. Gleichzeitig werde eine Zukunftsbranche ausgebremst: „Das ist technologische Geisterfahrt.“
Auch aus der Praxis der Heizungsbranche kommen skeptische Stimmen. Danny Schippmann, Geschäftsführer des Heizungsbauers Thermo Systems GmbH in Lilienthal, spricht von neuer Verunsicherung für Verbraucher. „Nochmal Gas neu oder reparieren? Was passiert mit der Förderung?“, fragt der Fachmann. Viele Fragen seien offen – etwa wie sich Preise entwickeln, wenn künftig jedes Jahr mehr Bioanteile beigemischt werden müssen.
Für Schippmann steht fest: Wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Heizung installiert werden soll, lohnt sich die Wärmepumpe gegenüber Öl oder Gas eindeutig. Er liefert ein Rechenbeispiel: Für ein typisches Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Heizbedarf summieren sich bei einer Gasheizung über 20 Jahre rund 68.000 Euro Kosten. Eine Ölheizung kommt auf etwa 78.000 Euro. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt – nach Förderung – bei etwa 60.000 Euro Gesamtkosten im gleichen Zeitraum.
Dabei ist der steigende CO2-Preis in dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt. „Langfristig gesehen spart man mit der Wärmepumpe mindestens 10.000 Euro gegenüber Gas und etwa 18.000 Euro gegenüber Öl“, sagt Schippmann. Steigende Kosten durch Bioanteile könnten den Unterschied sogar noch vergrößern.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz liegt bislang nur als Eckpunktepapier vor. Ein konkreter Gesetzentwurf soll im Frühjahr folgen.



