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Teure Findlinge

Osterholz-Scharmbeck (eb). In der Kreisstadt grenzen einige Bürger:innen widerrechtlich öffentliche Seiten- und Rasenstreifen mit Findlingen ab. Das kann teuer werden.
 

In der Kreisstadt grenzen einige Bürger:innen öffentliche Seiten- und Rasenstreifen mit Findlingen, Feldsteinen oder ungekennzeichneten Blumenkübeln ab. Gerade in der Winterzeit sind solche Verkehrshindernisse unter Laub und Schnee zu spät oder gar nicht erkennbar. „Weicht ein Verkehrsteilnehmer, egal ob es sich um ein Auto, einen Fahrradfahrer oder Fußgänger handelt, einem entgegenkommenden Fahrzeug aus und kollidiert mit dem Findling oder sonstigen Hindernis, können erhebliche Schäden entstehen. Hierfür haftet meist die Kommune“, erläutert Jan Birmele, Leiter des Sachgebietes Tiefbau. Rechtlich gesehen ist dieser Zustand nicht zulässig. „Daher bitten wir alle betroffenen Bürger, diese Hindernisse bis zum 8. Dezember 2021 zu beseitigen“.
Möglich ist auch, entsprechende Bereiche unter Angabe von Straße und Hausnummer bei der städtischen Tiefbauabteilung zu melden. Hierfür steht die E-Mail-Adresse tiefbau@osterholz-scharmbeck.de zur Verfügung. Sollte es nach Ablauf der Frist weiterhin Hindernisse auf den öffentlichen Seitenstreifen geben, werden die Eigentümer:innen im ersten Schritt schriftlich benachrichtigt und darum gebeten, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen. In letzter Konsequenz entfernt der städtische Baubetriebshof die Steine kostenpflichtig.


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