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Start der Brut- und Setzzeit

Die Gemeinde Ritterhude weist darauf hin, dass Hundehalter:innen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Tiere ab Montag, 1. April, an der Leine zu führen.

Im Frühling finden sich in der freien Landschaft immer mehr Tierbabys wieder. Einige Tierarten, wie beispielsweise der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs bekommen. Bei anderen sind die Weibchen hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt mit ihrem Brutgeschäft.

Aus diesem Grund hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. In dieser Zeit müssen alle Hunde von ihren Besitzern an der Leine geführt werden. Ein freilaufender Hund stellt eine Ordnungswidrigkit dar und kann mit bis zu 5.000 Euro Strafe geahndet werden.

Streunende und stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen, denn bei einer Störung kann es passieren, dass wildlebende Tiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen.

Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter ordnungswesen@ritterhude.de.


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