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Sicherung des Präsenzunterrichts

Niedersachsen (pvio). Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben. Dafür greifen mit der neuen Corona-Verordnung erweiterte Maßnahmen in der Schule. Ein Überblick.

„Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus“, wie sich Kultusminister Grant Hendrik Tonnen bei der Landespressekonferenz am Dienstag äußerte.
Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt. Das verfolgte Ziel der Ausweitung der Maßnahmen sei, den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler:innen möglichst dauerhaft stattfinden lassen zu können. Hierzu sollen Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und dem damit bedingten Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen.
 
Die Maßnahmen im Überblick
 
Auch für Schüler:innen der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schüler:innen am Sitzplatz befinden. Maskenpausen sollen aber eingehalten werden und draußen dürfen die Masken abgesetzt werden.
Das Testkonzept - dreimal die Schulwoche zu Hause - wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe - auch vollständig Geimpfte und Genesene - fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden.
Für alle Beschäftigten gilt am Arbeitsplatz 3G – das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G.
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt.
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Der Überblick über die allgemeine neue Corona-Verordnung ist hier zu lesen.


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