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Massive Einschränkungen für Ungeimpfte mit neuer Corona-Verordnung 

Niedersachsen (pvio). Zu Mittwoch, 24. November, wurden die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung deutlich ausgeweitet und intensiviert. Mit - der bereits eingetretenen - Warnstufe 1 gilt u. a. flächendeckend 2G.

„In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen“, wie Ministerpräsident Stephan Weil auf der Pressekonferenz am Dienstag mitteilte. Es gelte, die Brandschutzmauer zu erhöhen, das heißt vor allem, dass Ungeimpfte massive Einschränkungen hinnehmen werden müssen. Den in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens greifen fortan verschärfte 2G-Regeln. Beim Übergang in die Warnstufe 2 auch 2G-Plus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Friseur oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden zudem ausgeweitet und drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen.
 
Warnstufen greifen früher
 
Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
 
Die Regelungen im Einzelnen
 
Bei Veranstaltungen bis 1.000 Personen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gilt 2G und eine medizinische Maskenpflicht (außer am Sitzplatz). Der Abstand bei Sitzveranstaltungen kann auf ein Meter verringert werden. Wenn die Maske durchgängig getragen wird, ist kein Abstand notwendig. Unter freiem Himmel gilt 3G. Bei Großveranstaltungen über 5.000 Personen bis maximal 25.000 Personen gilt zusätzlich die Pflicht, personalisierte Tickets zu verkaufen sowie eine maximale Auslastung von 50 %.
Auf Weihnachtsmärkten gilt für Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäfte (In- und Outdoor) ebenfalls 2G, zudem eine durchgängige Maskenpflicht (außer beim Essen und Trinken).
In Diskotheken gilt indoor 2G, outdoor 3G mit PCR-Test. Zudem gilt draußen und drinnen wieder eine Maskenpflicht, auch im Sitzen. Abgenommen werden darf sie zum Essen und Trinken. Ausgelastet werden darf die Diskothek zu 50 Prozent.
In Gastronomiebetrieben drinnen verpflichtend 2G, draußen 3G mit Selbsttest. Es gilt wieder eine Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage und Vergleichbares gilt drinnen die 2G-Regelung (draußen 3G). Es muss drinnen eine medizinische Maske getragen werden, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss (z. B. Kosmetik).
In Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen gilt ebenfalls die Pflicht zum 2G-Nachweis. Outdoor gilt auch hier 3G. In geschlossenen Räumlichkeiten ist eine medizinische Maske zu tragen, außer am Sitzplatz.
Bei Sportausübung gilt: Wer drinnen Sport macht, muss einen 2G-Nachweis vorweisen. Außerhalb des Sporttreibens muss eine Maske getragen werden. Für Outdoor-Sport gilt 3G.
Die grundsätzlichen Regeln sind: 2G in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen, 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist und 3G im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen (wird stichprobenartig kontrolliert.)
Warnstufe 2 und 3
 
Tritt Warnstufe 2 ein, und das wird ab kommenden Mittwoch, wie das Land mitteilt, wahrscheinlich der Fall sein, dann wird in allen Drinbereichen aus der 2G-Regel der Warnstufe 1 die 2G-Plus-Regel.
Zudem muss die medizinische Maske bei der Warnstufe 2 durch eine FFP2 Maske ersetzt werden.
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2G-Plus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden.
 
Kontrollen ausgeweitet
 Ministerpräsident Weil weist daraufhin, dass die Kontrolle der Maßnahmen zwar verstärkt wurden, jeder Einzelne aber angehalten sei, sich an die Regeln zu halten, um die vierte Welle einzudämmen. Zudem betonte Sozialministerin Daniela Behrens nochmals die Wichtigkeit des Impfens. Denn, so Weil hinzufügend, es seien die „Ungeimpften, die unser Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen.
 
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