Niedersachsen geht Sonderweg ohne Stufen
Die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite wird verlängert. Die Pandemie sei wegen der Delta-Variante des Coronavirus und des schleppenden Impffortschritts noch nicht vorbei, sagte Merkel.
Entsprechend nachdrücklich warb Merkel auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Konferenz dafür, sich impfen zu lassen. Eine Impfung sei „ein Beitrag für die Gemeinschaft“. Vollständig geimpft sind bisher 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller Einwohner:innen. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reiche das nicht aus. Angestrebt wird eine Impfquote von 80 Prozent. Ausreichend Impfstoff ist dafür vorhanden.
Der neue Beschluss reagiert auf die niedrige Impfquote und die Delta-Variante. Die Strategie dabei: Impfunwillige sollen mit Einschränkungen zu einer Impfung bewegt werden. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Beschlüsse
Die AHA-Regeln, die Aufforderung in Innenräumen zu lüften, die medizinische Maskenpflicht in Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleiben für die gesamte Bevölkerung vorgeschrieben.
Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter:innen bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, auch durch Freistellung für Impftermine.
Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Sie sind ebenso von der Quarantänepflicht ausgenommen, egal ob enge Kontaktperson einer Infizierten oder Reiserückkehrer:in aus einem Hochrisikogebiet.
Die Länder werden im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) ab dem 23. August alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, verpflichten, einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorzulegen, wenn sie öffentliche Innenräume betreten wollen. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie, Feste, körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Beherbergungen.
Die Länder können die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 liegt.
Das Angebot der kostenlosen Bürgertests soll zum 11. Oktober auslaufen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
Für Großveranstaltungen müssen weiterhin durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Vorgelegt werden müssen dazu Hygienekonzepte, die das Ansteckungsrisiko minimieren. Bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
Der Bund verlängert die Überbrückungshilfen und passt die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an.
Zur Bewertung der pandemischen Lage sollen fortan alle Indikatoren berücksichtigt werden, „insbesondere die Inzidenz“, die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens.
Wie genau diese erweiterte Berücksichtigung zum Tragen kommen soll, das bleibt den Ländern überlassen. Auch wurde sich einheitlich nicht auf neue Inzidenzwerte geeinigt.
Niedersachsen und Bremen
Das Land Niedersachsen zeigte sich über den letzten Punkt sehr enttäuscht. Das Land setzte sich für eine einheitliche Neuregelung des Maßstabs zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung ein.
Unmittelbar nach der Konferenz hat das Land die Konsequenz gezogen und eine Verabschiedung von seinem bisherigen Stufenplan angekündigt. Bis zum 25. August will Niedersachsen seine Corona-Verordnung neu schreiben. Darin dürften Inzidenzen als Maßstab für Einschränkungen zumindest für vollständig geimpfte und genesene Bürger:innen keine Rolle mehr spielen. Für sie könne man weitgehende Einschränkungen des Lebens infektionsrechtlich und verfassungsrechtlich nicht mehr rechtfertigen.
Auch Bremen hat bereits angekündigt, sich seines Stufenplans zu entledigen.
Beide Länder setzen so auf mehr Flexibilität im Herbst.