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Neustarthilfe gestartet

Niedersachsen (eb). Ab sofort können Soloselbstständige im Rahmen der „Neustarthilfe“ eine einmalige Betriebskostenpauschale beantragen.

Soloselbstständige können ab sofort die Neustarthilfe beantragen und eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Mit der Neustarthilfe sollen Soloselbstständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt werden, die im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 Corona bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für, welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht infrage kommt. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbstständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.
Damit sind Soloselbstständige wie beispielsweise Kosmetiker:innen, Fotograf:innen, Stadtführer:innen oder Sprachlehrer:innen angesprochen.
Die Neustarthilfe werde nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet und die Auszahlung soll in der Regel wenige Tage nach der Antragstellung erfolgen.
Die Neustarthilfe wird als Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Nur die Soloselbstständigen, deren Geschäft trotz der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2021 positiv verläuft und die nur geringe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, müssen den Vorschuss (anteilig) zurückzahlen. Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Informationen dazu sind auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu finden.


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