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Landrat Lütjen überreicht Neubürger:innen Urkunden

Landkreis (eb/tsg). Landrat Bernd Lütjen begrüßte 43 Bewerber:innen aus 15 unterschiedlichen Staaten zur Einbürgerungsfeier.
Die Bewerber:innen verpflichteten sich, das Grundgesetz der Bundesrepublik zu achten.

Die Bewerber:innen verpflichteten sich, das Grundgesetz der Bundesrepublik zu achten.

Bei der ersten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr überreichte Landrat Bernd Lütjen die Einbürgerungsurkunden und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gab jede:r Bewerber:in eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.
Neben den Herkunftsländern Bulgarien, Türkei, Kasachstan, Polen, Libanon, Syrien, Russland, Ukraine, Spanien, Italien, Kirgisistan, Nepal, Serbien, USA und Iran stellen auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürger:innen einen bunten Mix dar: Von der Schülerin und Auszubildenden zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Bäckerei- und Versandmitarbeiter, Assistenzärztin, wissenschaftliche Mitarbeitende bei der Universität Bremen, Selbstständige und Rentner sind viele Berufe und Beschäftigungen vertreten.
 
Gelungene Integration
 
Landrat Bernd Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung für beide Seiten ein bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerber:innen, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin dieses Landes zu werden. Bernd Lütjen dazu: „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis.“
Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, so Lütjen weiter.
 
Kriege beenden
 
Landrat Lütjen ging auch auf die aktuelle Situation durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine ein: „Heute lassen sich Menschen einbürgern, die aufgrund eines Kriegs aus ihrem Heimatland geflohen sind. Ich möchte hier nur Syrien nennen als Krieg, der noch immer andauert.
Auch zwei Ukrainerinnen werden heute deutsche Staatsbürgerinnen. Sie sind, wie zu viele Menschen auf dieser Welt, aufgrund des Kriegs in großer Sorge um ihre Verwandten und Freunde. Der Krieg in der Ukraine und damit in unserer Nachbarschaft erinnert uns daran, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden zu leben, und wir alles dafür tun müssen, die Kriege dieser Welt zu beenden.“
 
Einbürgerungsbedingungen
 
Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein.
Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerber:innen sowie Eheleuten von deutschen Staatsbürger:innen: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.


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