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Landkreis reagiert auf Gutachten: Gespräch mit Schießstand-Betreiber soll kurzfristig stattfinden

Worpswede-Waakhausen (jm). Der Landkreis reagiert auf die Ergebnisse des Gefährdungsgutachtens für den Schießstand in Waakhausen. Im Ausschuss für Umweltplanung und Bauwesen wurde ein Sieben-Punkte-Plan zum weiteren Vorgehen beraten.
 

Demnach werde der Betrieb der Schrotschussanlagen kurzfristig untersagt. Zudem soll die Schiessanlage Waakhausen GmbH den Zutrtitt zum Gelände begrenzen, wie die Gutachter der Bremer Firma Umtec es empholen hatten. Die Zukunft der Anlage und der konkrete Sanierungsplan sollen zeitnah mit dem Geschäftsführer Gerhard Schorner besprochen werden. Kosten- und Zeitrahmen der nötigen Sanierungsmaßnahmen sind noch nicht bekannt.
Das Gefährdungsgutachten, dessen Ergebnisse vergangene Woche veröffentlicht wurden, hatte ergeben, dass Böden und Grundwasser am Schießstand extrem stark mit Schwermetallen belastet sind. Schon die Aufnahme kleiner Mengen des Bodens könnten bei einem Kleinkind Vergiftungserscheinungen hervorrufen, stellten die Gutachter fest. Sie raten außerdem dazu, die Flächen in der unmittelbaren Umgebung des Schießstandes zu untersuchen. Dieser Empfehlung ist der Landkreis gefolgt und hat eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden im April erwartet.
 
Bürgerinitiative übt weiter Kritik
 
Kritik am bisherigen Verlauf des Umweltskandals wird abermals aus den Reihen der Bürgerinitiative Naturschutz Worpswede laut. „Das wahre Ausmaß des Schadens auf dem in der Vergangenheit nicht gesetzeskonform betriebenen Schießstand Waakhausen wurde nun schriftlich bestätigt“, schreiben die Mitglieder der Initiative in einer Pressemitteilung. Sie sehen die Ursachen der jetzt aufgedeckten Umweltschäden in einem „unsäglichen Zusammenspiel von Betreibern, Überwachungsbehörde und Teilen der Politik.“ Den Verursacher:innen, die den Schießstand widerrechtlich betrieben hätten, seien in der Verwaltung jahrelang Zugeständnisse gemacht worden, Anordnungen hätten die Behörden nicht durchgesetzt. „Die zuständigen Dezernenten und mit ihnen der verantwortliche Landrat nahmen ihre Pflicht zur Kontrolle und Einflussnahme trotz offenkundiger Hinweise nicht wahr“, heißt es von der Bürgerinitiative. So sei bereits 2006 im Rahmen einer Sanierung unerlaubt Z2-Material in die damals eingebrachten Sandböden eingebaut worden. Für die Sanierung sei ein Bauleiter aus den Reihen der Betreiber:innen gewählt worden, dessen Arbeit müsse überprüuft werden. Schusszahlen seien trotz Auflagen in der Betriebserlaubnis nie aufgezeichnet worden.
Die Bemühungen der Bürgerinitiative seien stets mit dem Hinweis, es gebe keine gesetzliche Handhabe für Zwangsmaßnahmen gegen die Betreiber, da keinerlei Gefahren von dem Schießstand ausgingen, abgetan worden. Diese Behauptung sei nun durch das Gutachten eindeutig widerlegt. Darüber hinaus beklagen die Mitglieder der Bürgerinitiative, es habe von vielen Seiten Versuche gegeben, mit falschen Behauptungen ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Zuletzt wurde die Bürgerinitiative von Unbekannten bedroht: Vor den Häusern zweier Mitglieder wurden im vergangenen Oktober tote Tiere abgelegt.


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