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Landkreis bereitet Zensus vor 11.000 Menschen sollen befragt werden

Landkreis Osterholz (jm). In diesem Jahr findet mit dem Zensus 2022 die zweite EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Die Kreisverwaltung bereitet die groß angelegte Umfrage vor und sucht Freiwillige.
Landrat Bernd Lütjen und Monika Buck informieren über den Zensus 2022. Foto: eb

Landrat Bernd Lütjen und Monika Buck informieren über den Zensus 2022. Foto: eb

Der erste EU-weite Zensus fand 2011 statt und soll alle zehn Jahre wiederholt werden. Wegen der Pandemie wurde die Umfrage auf 2022 verschoben. Ziel ist es, eine verlässliche Datenbasis für Gemeinden, Landkreise, Bundesländer und ganz Deutschland zu schaffen. Neben den aktuellen Bevölkerungszahlen werden weitere demografische Daten wie Alter, Geschlecht und Nationalität erfasst sowie Informationen zur Wohnsituation erhoben.
„Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage für zahlreiche Entscheidungen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft“, sagt Landrat Bernd Lütjen. So werden beispielsweise Wahlbezirke nach amtlicher Einwohnerzahl eingeteilt, auch Finanzausgleiche zwischen Bund, Ländern und Kommunen richten sich nach der Einwohnerzahl.
 
Haushalte und Einrichtungen werden besucht
 
Vom 15. Mai bis zum 14. August werden ausgewählte Haushalte im Landkreis befragt. Hinzu kommen sogenannte Sonderbereiche wie Alten- und Pflegeheime sowie Behindertenheime. Insgesamt werden die freiwilligen Erhebungsbeauftragten Daten von rund 11.000 Einwohner:innen des Landkreises erfassen.
Für die Durchführung des Zensus 2022 im Landkreis Osterholz wurde in der Kreisverwaltung eine Erhebungsstelle unter der Leitung von Monika Buck eingerichtet. Die Erhebungsstelle ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Befragung vor Ort zuständig und kümmert sich um die Gewinnung der ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.
Aktuell steht die Schulung der freiwilligen Helferinnen und Helfer bevor. „Alle Erhebungsbeauftragten sind zur Teilnahme an einer Schulung verpflichtet“, erläutert Monika Buck. „Vor allem die Fragen des Datenschutzes sowie die Rechte und Pflichten sowohl der Interviewerinnen und Interviewer als auch der Befragten werden ausgiebig erläutert“, so Buck weiter. Für alle Teile der Befragungen, die im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführt werden, gelte, dass die Daten dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Die Daten werden geheim gehalten und keinesfalls an Polizei, Meldestellen oder Finanzämter weitergegeben. Die Befragungen vor Ort werden kontaktarm und möglichst kurz sein, um dem notwendigen Infektionsschutz in der aktuellen Pandemie Rechnung zu tragen.
Rund 120 Erhebungsbeauftrage benötige die Kreisverwaltung, um alle Befragungen durchführen zu können, berichtet Monika Buck. Die Freiwilligen werden wohnortnah (jedoch nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft) eingesetzt und bekommen jeweils einen Bezirk zugeteilt. Im Schnitt führen sie etwa 100 Befragungen durch, dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von rund 700 Euro. Wer sich für diese Aufgabe interessiert, muss volljährig und zuverlässig sein, in „wirtschaftlich geordneten Verhältnissen“ leben und darf keine Vorstrafen haben. Verwaltungsmitarbeiter:innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit sensiblen Daten zu tun haben, dürfen nicht als Erhebungsbeauftragte arbeiten. Interessierte Personen können sich unter www.landkreis-osterholz.de/erhebungsbeauftragte registrieren.
 
Zu Angaben verpflichtet
 
Wer für die Befragung im Rahmen des Zensus ausgewählt wird, ist zur Angabe von Daten verpflichtet. Lediglich die Frage nach der Religionszugehörigkeit muss niemand beantworten. Der Fragebogen kann entweder gleich vor Ort oder online ausgefüllt werden, auf Wunsch kommen die Unterlagen auch per Post ins Haus.
Der Besuch bei den ausgewählten Anschriften wird mit einem besonderen Schreiben („Erstankündigungsschreiben“) angemeldet. Falls der darin genannte Interviewtermin nicht passt, kann ein anderer Termin direkt mit den Erhebungsbeauftragten oder auch über das entsprechende Terminänderungsformular unter www.landkreis-osterholz.de vereinbart werden. Weitere Informationen zum Zensus sind unter www.zensus2022.de erhältlich.


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