Keine Herdenimmunität: Niedersachsen im Corona-Herbst
Damit Niedersachsen gut geschützt in den Herbst geht, sieht die geänderte Corona-Verordnung auch weiterhin sowohl präventive Maßnahmen vor als auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen für Situationen, in denen eine Ansteckung mit dem COVID-19 Virus droht. Es sind noch 20 Prozent der Erwachsenen ungeimpft.
Die Hospitalisierung wird neuer Leitindikator. Entsprechend wird die Entwicklung der schweren Verläufe in den Kliniken in den Fokus genommen, um die Pandemie zu bewerten. Der Indikator bildet jedoch zukünftig die in den letzten sieben Tagen wegen Corona neu in ein Krankenhaus aufgenommen Personen je 100.000 Einwohner:innen ab. (Bislang handelte es sich um die durchschnittliche Gesamtzahl der in den letzten sieben Tagen wegen Corona im Krankenhaus liegenden Personen.)
Unverändert geblieben sind die beiden weiteren Indikatoren: der Inzidenzwert und der Anteil der wegen einer Corona-Erkrankung auf einer Intensivstation liegenden Menschen an der Gesamtkapazität der Intensivbetten des Landes.
Mehr Freiheiten für die Gastro
Erweitert werden die Möglichkeiten für Betreiber:innen sowie Veranstalter:innen freiwillig auf die 2G-Regel überzugehen mit der Folge, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. In einigen Bereichen wird ab Warnstufe zwei bzw. Warnstufe drei dann die 2G-Regel verpflichtend.
Die Warnstufen
Das Land ruft die Warnstufen aus, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Diese werden nämlich vom Land erhoben. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus, da die Inzidenzerhebung lokal bezogen bleibt (siehe Grafik). In geschlossenen Räumen gilt bei der Warnstufe 1 wie bisher die 3G-Regel. Gastronom:innen oder ähnliche Veranstalter:innen können sich aber auch für die 2G-Regel entscheiden, wodurch in der Lokalität alle Beschränkungen entfallen. In Warnstufe 2 wird die 2G-Regel dann Pflicht für die Innenräume von Restaurants und Cafés. In Warnstufe 3 gilt das dann auch für Indoor-Veranstaltungen. Ist das Personal geimpft oder genesen, muss es keine Maske mehr tragen, auch wenn der Abstand von eineinhalb Metern regelmäßig unterschritten wird.
Schließungen gelten als Ultima Ratio und sind nur für die Innenbereiche von Diskotheken ab Warnstufe 3 vorgesehen.
Keine Herdenimmunität
Das Land liegt bei der Zweitimpfung unter den vom RKI geforderten 80 Prozent, daher werden Ungeimpfte mit Einschränkungen rechnen müssen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen aber weiterhin 2G-Räume besuchen, da sie täglich in Schulen getestet würden. Auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, erhalten nach einem für sie weiterhin kostenlosen Schnelltest Zutritt zu 2G-Räumen.
Von einem sogenannten Freedom Day, dem Wegfall aller Corona-Regeln, halte die Landesregierung derzeit nichts. Mit der neuen Landesverordnung werden die vor dem 22. September erlassenen Verordnungen der Landkreise Rotenburg und Osterholz aufgehoben.