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Homeschooling mit Hindernissen

Landkreis Osterholz (jm). "Homeschooling" steht noch mindestens bis zum nächsten Schuljahr auf dem Stundenplan. Ohne digitale Endgeräte gestaltet sich das selbstständige Lernen schwierig.
Beliebtes Freizeit-Gadget, zum Lernen eher ungeeignet: Schüler*innen, die außer dem Smartphone über kein digitales Endgerät verfügen, stehen beim Homeschooling vor unnötigen Herausforderungen.  Foto: AdobeStock

Beliebtes Freizeit-Gadget, zum Lernen eher ungeeignet: Schüler*innen, die außer dem Smartphone über kein digitales Endgerät verfügen, stehen beim Homeschooling vor unnötigen Herausforderungen. Foto: AdobeStock

Corona hat das öffentliche Leben in Deutschland schlagartig - und womöglich nachhaltig - verändert. Besonders deutlich zu sehen sind diese Veränderungen im Bildungssystem: Von heute auf morgen waren die Schulen leer; drei Monate später kehrt der Alltag nur langsam und in kleinen Schritten zurück. „Homeschooling“ und selbstständiges, digitales Lernen stehen nach wie vor auf der Tagesordnung. Das klappt nicht immer reibungslos - vor allem wenn geeignete Geräte im Haushalt fehlen.
Verschiedene Expert*innen, Vereinigungen und Inititativen warnen seit Beginn der Corona-Maßnahmen davor, dass sich die Bildungsungleichheit durch die Schulschließungen verschärfen könnte. Der Grund ist naheliegend, aber keineswegs trivial: In einkommensschwachen Familien stehen oft keine geeigneten digitalen Endgeräte für das selbstständige Lernen zur Verfügung.
 
„Man ist sich oft unsicher“
 
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt zum Beispiel der Fall von Lena M.* aus dem Landkreis. Die Schülerin besucht die sechste Klasse einer Gesamtschule. Ihre alleinerziehende Mutter (Lena hat drei Geschwister) bekommt Hartz-IV. Das einzige digitale Gerät im Haushalt ist ein Smartphone, das Mutter und Tochter sich gezwungenermaßen teilen.
Aufgaben bekommt Lena von ihren Lehrer*innen regelmäßig für die Fächer Deutsch, Mathe und Englisch, für andere Fächer nur vereinzelt oder gar nicht. „Das ist von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich“, sagt sie. Die meisten Dokumente kann man auf einem Smartphone zwar öffnen, bearbeiten sollen die Schüler*innen sie aber auf einem ausgedruckten Exemplar. Mit Glück kann Lena ein paar Blätter bei ihren Nachbarn ausdrucken, ansonsten geht sie in ein Geschäft in der Nähe. „Einmal habe ich 15 Euro für das Drucken bezahlt“, berichtet sie. Im Hartz-IV Regelsatz sind für Jugendliche in Lenas Alter 55 Cent pro Monat für Ausgaben im Bildungswesen veranschlagt.
Kontakt zu ihren Lehrer*innen hat Lena per E-Mail über das schulinterne Netzwerk oder per Telefon. Feedback gebe es für die meisten Aufgaben, manchmal aber auch nicht. „Ich finde das schon stressig, zuhause zu lernen. Man kann nicht einfach fragen, wenn man etwas nicht verstanden hat. Man ist sich ja oft unsicher, ob das richtig ist, wie man es macht.“ Hin und wieder treffe sie sich mit Freundinnen zum gemeinsamen Lernen; zwei von ihnen benutzen ebenfalls ein Handy, eine hat einen Laptop. Wann sie alle wieder zusammen zur Schule gehen können, weiß Lena nicht. Der Präsenzunterricht für den sechsten Jahrgang ist in Niedersachsen am vergangenen Montag wieder gestartet, die Klassen wurden allerdings aufgeteilt. Eine Hälfte ihrer Klasse sei am Montag wieder in den Unterricht gegangen, sagt Lena, sie gehört jedoch zur anderen Hälfte. Eine Übersicht, wer wann Präsenzunterricht haben soll, habe sie nicht bekommen, sagt die Schülerin.
 
Klare Rechtslage
 
Einige Initiativen haben das Thema digitale Endgeräte in Schulen schon länger auf dem Schirm, dazu gehört auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. aus Wuppertal. Der startete kurz nach den Schulschließungen die Kampagne „Schulcomputer sofort!“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der aktuellen Situation unmittelbar auf Hilfe angwiesen sind. „Mit jedem weiteren Tag, den die Schulen mit Präsenzuntericht geschlossen haben, wachsen die Rückstände bei diesen Kindern“, heißt es in einem Rundschreiben zum Start der Kampagne. Der Verein ermutigt Eltern und Erziehungsberechtigte, im Zweifelsfall zu klagen und hält Kontaktadressen von Rechtsanwälten mit Erfahrung im Sozialrecht für Betroffene bereit.
Die Rechtslage ist relativ klar - spätestens nach dem „Schulbuchurteil“ des Bundessozialgerichts vom 8. Mai 2019. Das Gericht entschied in diesem richtungsweisenden Urteil in Bezug auf Schulbücher, dass die Schul- und Bildungsbedarfe in den Hartz-IV Regelsätzen unzureichend seien. Ein existenzsichernder Bedarf, der im Regelsatz nicht ausreichend berücksichtigt wird, soll als Sonderbedarf, der neben den regulären Leistungen zu erbringen ist, gehandhabt werden. Das Urteil wurde von verschiedenen Sozialgerichten in mehreren Fällen bereits auf Schulcomputer angewendet.
 
Linke scheitert mit Antrag im Bildungsausschuss
 
„Das Urteil wurde leider so ausgelegt, dass Betroffene einen Härtefallantrag stellen müssen“, bedauert Reinhard Seekamp, Fraktionsvositzender der Linken im Kreistag. „Der wird vom Jobcenter in der Regel erstmal abgelehnt, vor Gericht bekommt man aber meistens Recht.“ Die Entscheidung des Jobcenters anzufechten sei jedoch „eine riesige Hürde für den Einzelnen“.
Die Linksfraktion stellte deshalb in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses am 14. Mai einen Dringlichkeitsantrag. Darin forderten die Kreistagsabgeordneten, der Landkreis solle die Anschaffungskosten für Schulcomputer und Zubehör für Kinder aus Familien, die auf SGB II-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, übernehmen. Alternativ schlug die Partei vor, die Verwaltung könne geeignete Geräte selbst anschaffen und den Schulen, für die sie als Träger verantwortlich ist, zur Verfügung stellen.
Die Dringlichkeit des Antrags wurde von der Mehrheit im Ausschuss zurückgewiesen und er wurde inhaltlich nicht beraten. Die für Bildung zuständige Dezernentin und Erste Kreisrätin Heike Schumacher habe versichert, es hätte seitens der Schulen keine Signale gegeben, dass der Zugang zu benötigter Technik bei einzelnen Schüler*innen fehlte. Sie verwies weiterhin auf die Gespräche zum Digitalpakt zwischen Bund und Ländern, deren Ergebins abzuwarten sei, heißt es im Beschlusstext aus der Sitzung. Die Linksfraktion wolle den Antrag auf regulärem Wege in der nächsten Sitzung im November erneut einbringen, stellte Reinhard Seekamp in Aussicht.
 
Bedarf im Landkreis offiziell noch unklar
 
Dazu wird es möglicherweise nicht kommen, denn inzwischen ist durch die Ergebnisse der besagten Beratungen zwischen Bund und Ländern Bewegung in die Sache gekommen. „Frau Schumacher hat wenige Tage danach mitgeteilt, dass der Landkreis nunmehr eine Bedarfsabfrage an seinen Schulen durchführen werde“, berichtet Seekamp. In den Gesprächen zum Digitalpakt haben sich Bund und Länder auf ein ergänzendes Sofortprogramm über 500 Millionen Euro zur Ausstattung von benachteiligten Schüler*innen geeinigt, wie einen Tag nach der Ausschusssitzung im Landkreis bekannt wurde. Niedersachsen erhält davon 47 Millionen Euro, die für die Anschaffung von digitalen Endgeräten bestimmt sind. Beantragen können diese Fördermittel lediglich die Schulträger, nicht die Schulen selbst.
Eine konkrete Förderrichtline habe das Land allerdings noch nicht veröffentlicht, teilt der Landkreis auf Nachfrage mit. „Damit ist auch noch nicht festgelegt, nach welchen Kriterien überhaupt ein Bedarf festgestellt werden kann. Schüler*innen darf kein Nachteil entstehen, wenn sie nicht über digitale Endgeräte oder eine Internetverbindung verfügen“, heißt es von der Pressestelle. Die Schulen seien sehr kreativ mit den besonderen Anforderungen des Homeschoolings umgegangen und hätten individuell auch analoge Angebote zur Verfügung gestellt. Ob demnächst ein Förderantrag gestellt werde, könne man zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen: „Ohne die genauen Bedingungen zu kennen, kann der Landkreis nicht abschätzen, ob und wie eine Förderung des Landes in Anspruch genommen wird.“ Reinhard Seekamp berichtet unterdessen, es gebe neben Lena M. allein in Lilienthal und Osterholz-Scharmbeck noch dutzende weitere Schüler*innen ohne Zugang zu digitalen Endgeräten.
*Name geändert, der echte Name ist der Redaktion bekannt.


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