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Heizkosten können erstattet werden

Anträge auf Entlastung sind in Niedersachsen jetzt möglich

Niedersachsen. Privathaushalte in Niedersachsen können einen Teil ihrer Heizkosten aus dem Jahr 2022 erstattet bekommen - sofern sie mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Für Haushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern steht ab sofort eine finanzielle Unterstützung des Landes zur Verfügung möglich. Die Hilfen richten sich dabei an private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Die Entlastung greift für Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022.

Bei den nicht-leitungsgebundenen Energieträgern handelt es sich um Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks. Personen, die diese Energieträger nutzen, können unter der Internetseite https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ errechnen lassen, ob sie antragsberechtigt sind. Das Land Niedersachsen weist ausdrücklich daraufhin hin, dass dieser Rechner nur zur Information dient, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Die Antragstellung wird in Niedersachen über das zentrale Antragsportal der „Kasse.Hamburg“ abgewickelt und ist seit dem 4. Mai 2023 möglich. Eine Antragstellung ist unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN möglich. Weitere Information stehen auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de/energiekrise/entlastungen/informationen-zu-den-entlastungen-217107.html#haertefallregelung zur Verfügung.


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