Großes Unverständnis bei Hundehalter:innen
Vom 1. April bis zum 15. Juli sind Hunde im Wald und in der freien Landschaft aus Rücksicht auf die Brutzeit an der Leine zu führen. So legt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) fest. Doch schwere Maschinen dürfen Holz einschlagen.
In Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten benötige die Tierwelt eine besondere Schonung, so die erläuternden Ausführungen. Informierte Hundehalter:innen wissen um die Sinnhaftigkeit, denn selbst, wenn der Vierbeiner aufs Wort gehorcht und keinerlei Interesse an Wildtieren zeigt, reicht schon das Durchstreifen eines dichteren Bewuchses, um etwa Vögel zum Auffliegen vom Gelege zu bewegen. Die Eier kühlen aus, Krähen können zugreifen und die Elternvögel verschwenden wertvolle Energie, die sie für die Aufzucht ihres Nachwuchses dringend benötigen.
Zerstörung der Nistplätze
Mit großem Unverständnis reagieren viele Hundehalter und Naturfreunde allerdings auf die genehmigte und teilweise massive Holzernte im Wald während der Brut- und Setzzeit wie beispielsweise kürzlich im Kuhstedter Wald (Fotos). Aktuell gab es einen größeren Holzeinschlag in der Malse bei Hipstedt. In diesem naturnahen Mischwald wurden offensichtlich weite Schussfelder um neu aufgestellte Hochsitze angelegt. Dabei wühlen riesige Erntemaschinen die frühjahrsfeuchte Erde tief auf und zerstören die wertvolle Waldbodenstruktur. Die Nistplätze auf den Ästen und in den Stämmen werden dabei ebenso vernichtet wie jene in den Büschen und am Boden (beispielsweise vom Zaunkönig und vom Rotkehlchen). Über Jahrzehnte haben sich am Waldboden äußerst wertvolle ökologische Strukturen ausgebildet, die nun zerschlagen werden. Über Jahrzehnte haben sich am und im Waldboden äußerst wertvolle ökologische Strukturen mit Lebensräumen von vielerlei kleinen und Kleinstlebewesen ausgebildet, die u.a. für Vögel die Nahrungsgrundlage bilden und die nun in Windeseile nachhaltig zerstört werden.
Da Vögel ohnehin schon wegen des zunehmenden Insektenmangels vielfach kaum noch eine einzige Brut hochziehen können, wird es nach der Zerstörung der Nester eine zweite Brut sicherlich nicht mehr geben. Nicht nur die Gesamtzahl der Vögel nimmt ab, auch der Artenschwund wird immer gravierender.
Zweierlei Maß
Naturschützer:innen fordern aus diesen Gründen schon lange ein Verbot oder zumindest ein starkes Einschränken des Holzeinschlags während der Brut- und Setzzeit. Die Einsicht, dass die Tierwelt besonderer Schonung in diesem Zeitraum bedarf, ist vorhanden, wie der Leinenzwang für Hunde und dessen intensive Kontrolle etwa durch Ordnungskräfte und Forstbeamte (!) beweist. Warum aber wird mit zweierlei Maß gemessen und keine entsprechende Regel für Forstarbeiten etabliert? Wobei es sicher auch mit freiwilliger Selbstverpflichtung ginge, wie bereits der Verzicht einiger Kommunen und Verbände auf Mäh- und Mulcharbeiten an Wegeseitenstreifen und Gewässerrändern in diesem Zeitraum zeigt.