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Frei von Grabschmuck

Der Kirchenvorstand der St. Willehadi Kirche als auch der St. Marien appellieren an die Bevölkerung, an pflegefreie Gräber nichts abzustellen.

In Vertretung der Kirchengemeinden bitten die Friedhofsträger um Verständnis.

In Vertretung der Kirchengemeinden bitten die Friedhofsträger um Verständnis.

Osterholz-Scharmbeck. Auf den sogenannten „pflegefreien Grabstätten“ auf den Friedhöfen in Osterholz-Scharmbeck werden immer mehr persönliche Gegenstände abgelegt und eigene Blumen gepflanzt. Das sorgt allerdings immer wieder für Probleme.

 

Pflegefreie Gräber

 

Das Prinzip hinter den pflegefreien Grabstätten ist einfach erklärt. Angehörige erwerben ein Grab für eine Laufzeit von 30 Jahren. In dem Preis enthalten ist bereits die Pflege des Grabes. Hier gibt es natürlich verschiedene Angebote, wie etwa Urnenbestattungen. Was jedoch überall gleich ist, ist dass das Ablegen von Blumenschmuck, Vasen und Dekorationsgegenständen nicht gestattet ist. Für diese Dinge gibt es auf allen Friedhöfen in Osterholz-Scharmbeck vorgesehene Plätze. Der Friedhof der St. Willehadi Kirche ist zurzeit in der Planung, diese Gemeinschaftsplätze weiter auszubauen. Die Kirchengemeinden und die Stadt bitten die Bürger:innen keine persönlichen Gegenstände oder Blumen abzulegen.

 

Das Problem

 

Der Grund für den dringenden Appell an die Bevölkerung ist, dass das Mähen und die Pflege der Grabstätten durch Grabschmuck erschwert werden. Bereits vor zwei Monaten gab es Probleme mit dem Gärtnereibetrieb, da die Mitarbeitenden die Sachen wegräumen mussten und dies Zeit in Anspruch nahm. Dafür wollten sie im Nachhinein bezahlt werden, erklärt Pastor Gert Glaser von der St. Willehadi Kirchengemeinde.

 

Die Maßnahme

 

Aus diesem Grund haben die Kirchengemeinden nun eine Frist bis zum 1. September gesetzt. Bis dahin haben alle Angehörigen Zeit, ihren Grabschmuck zu entfernen. Bei anderen pflegefreien Grabformen sei bemerkt worden, dass der dort vorgesehene Bewuchs verändert wird. So werden beispielsweise Pflanzen entfernt und neue, eigene gepflanzt. Diese sollen bis zum 1. Oktober entsorgt werden, damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann.

Falls dies nicht passieren sollte, sehen sich die Friedhofsträger bedauerlicherweise in der Pflicht diese zu entsorgen. Wenn nach dem Stichtag noch immer Dekoration an den Gräbern aufgestellt werden sollte, muss dies den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt werden. Da es schwierig sei herauszufinden, wer die Gegenstände abgelegt hat, könne eine Lösung sein, für alle Nutzungsberechtigten eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Das sei natürlich unfair, sagt Manuela Windhorst von der Stadt. Um diese Maßnahme daher zu umgehen, werden alle Angehörigen dringen gebeten keine weiteren Gegenstände oder Blumen niederzulegen. „Wir wissen, dass es ein sensibles Thema ist, da es um Trauernde geht“, so Windhorst, doch die Kosten und die zusätzliche Arbeit für die Träger seien zu immens.

In erster Linie bitten die Verantwortlichen deshalb um Verständnis. „Es ist ein elementares Bedürfnis der Menschen, an ein Grab zu gehen“, sagt Ulla Enneking von der St. Willehadi Kirchengemeinde. Daher versuchen sie mit Vorsicht an das Thema heranzugehen und den Menschen den Friedhof mehr ins Bewusstsein zu rücken.


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