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FFP2-Maskenpflicht

Osterholz-Scharmbeck (eb). Für Besucher:innen im Rathaus gilt ab Montag, 17. Januar, die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Das betrifft auch die Außenstellen wie die Stadtbibliothek, das Jugendhaus, die Seniorenbegegnungsstätte sowie das Haus der Kulturen.

Auch wer eine Kindertagesstätte betritt, ist an diese Pflicht gebunden. Diese Maßnahme soll neben der 3G-Regelung im Rathaus vor allem dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und der Besucher:innen dienen. Auch soll gewährleistet werden, dass der Dienstbetrieb während der Pandemie aufrechterhalten bleibt. Grund für diese Maßnahme ist das aktuell dynamische Infektionsgeschehen im Landkreis Osterholz.
Bereits seit Mittwoch, 1. Dezember 2021, hat die Stadt Osterholz-Scharmbeck ihre Corona-Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Für Personen, die das Rathaus und die Außenstellen (Stadtbibliothek, Seniorenbegegnungsstätte, Haus der Kulturen) der Stadt Osterholz-Scharmbeck besuchen möchten, besteht seitdem eine 3G-Pflicht. Der Zugang ist seit 1. Dezember 2021 bis auf Weiteres nur mit einem entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Auch bei der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ist ein jeweiliger Nachweis vorzuzeigen und ab 17. Januar eine FFP2-Maske zu tragen.


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