eb

Endlich wieder Osterfeuer? Landkreis und Gemeinden zeigen sich optimistisch

Landkreis Osterholz (eb). Zwei Jahre in Folge mussten die traditionellen Osterfeuer aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. In diesem Jahr scheint nun nach der Zwangspause zum ersten Mal wieder eine Möglichkeit der Durchführung der Brauchtumsfeuer gegeben.

Nach aktuellem Stand der Corona-Maßnahmen wäre ein Abbrennen und geselliges Zusammenkommen im Landkreis Osterholz zum Osterfest wieder möglich. Planungen sollten jedoch mit der notwendigen Vorsicht erfolgen. Ob zum Zeitpunkt des Osterfestes Kontaktbeschränkungen bestehen oder Zugangskontrollen erforderlich sind, dazu kann der Landkreis Osterholz aktuell noch keine abschließenden Aussagen treffen.
„Gemeinsam sehen wir dem Osterfest und dem traditionellen Brauchtumsfeuer in diesem Jahr optimistisch entgegen“, erklärt Landrat Bernd Lütjen gemeinsam mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Osterholz. Selbstverständlich müsse die weitere Lage beobachtet werden. Es sei nicht auszuschließen, dass auch zum Osterfest für Treffen im Außenbereich Maßnahmen zu ergreifen sind, wie zum Beispiel eine Beschränkung der Personenanzahl oder „G“-Nachweise. „Auch können wir heute nicht mit Sicherheit ausschließen, dass es zu einer kurzfristigen Absage kommt“, berichten die Hauptverwaltungsbeamten. Daher bitten sie bei der Vorbereitung der geselligen Treffen Vorkehrungen zu treffen. Dazu zählt, nicht bereits im Vorfeld große Mengen Abbrennmaterial anzusammeln, das später bei einer Absage aufwendig und teuer entsorgt werden muss.
Ohnehin gilt, dass das Material erst kurz vor dem Abbrenntag aufgeschichtet werden darf, denn Tiere nutzen derartige Ansammlungen gerne, um Nester zu bauen oder Unterschlupf zu finden. Vor dem Abbrennen sollte daher eine vorsichtige Umschichtung erfolgen, wenn ein Sammeln kurz vor dem Abbrenntag nicht möglich ist. Verboten ist zudem ausdrücklich das Abbrennen von Abfällen, denn Osterfeuer stellen Brauchtumsfeuer dar und dienen nicht der Entledigung bei der Gartenarbeit anfallender Materialien. Die Osterfeuer sind zudem genehmigungspflichtig und sind deshalb bei der jeweils zuständigen Gemeinde zuvor anzumelden. Über die Zulassung der Osterfeuer entscheiden die Gemeinden entsprechend ihrer Genehmigungspraxis in der Vor-Corona-Zeit. Dazu zählt unter anderem, dass die Brauchtumsfeuer auch schon im Jahr 2019 genehmigt waren, da sonst der Charakter der Tradition fehlt.


UNTERNEHMEN DER REGION