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Der nächste Lockerungsschritt Änderungen in der Corona-Verordnung

Landkreis (eb). Am Freitag, 4. März, erfolgt der zweite Lockerungsschritt der Corona-Regeln. Sie gelten bis einschließlich 19. März. - Der Überblick.

Kontaktregelungen
• Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
• Feierlichkeiten in der Gastronomie oder organisierte Veranstaltungen unterliegen den dortigen Regelungen (3G, Maske bis zum Sitzplatz)
• Für ungeimpfte Personen bzw. ohne Genesenen-Status gilt: Zusammenkünfte sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt
 
Gastronomie
• 3G-Regel in der Innengastronomie
• FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
 
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
• 3G-Regel
• FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
 
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars
• 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
• Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
• FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen
 
Körpernahe Dienstleistungen
• FFP2- Maskenpflicht außer bei Gesichtsbehandlungen
 
Einzelhandel
• FFP2-Maskenpflicht drinnen
• Keine Maske auf Wochenmärkten
 
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
• 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
• FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
• keine Abstandsmaßnahmen
 
Nutzung von Sportanlagen
• FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben
 
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
• 3G-Regel (drinnen/draußen)
• FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
• keine Abstandsmaßnahmen
 
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
• 2G-Regel (drinnen/draußen)
• FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
• Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
• Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
• Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)
 
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
• FFP2-Maskenpflicht
 
Besuche in Heimen und Pflegeeinrichtungen
• nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
• gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
• ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
• keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
• einfache Maske (z. B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
 
Kindertagesstätte
• Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
• Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
• Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
 
Schulbetrieb
• Testnachweis an Schultagen (3 x pro Woche), (ausgenommen „Geboosterte“)
• Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
 
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
• 3G-Regel
• FFP2-Maske


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