Corona-Verordnung verlängert: Maßnahmen gelten bis 9. Mai
Die jeweils aktuellen Verordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-os-terholz.de/corona zu finden. Durch die auf Bundesebene diskutierten Änderungen des Infektionsschutzgesetztes hat das Land Niedersachsen beschlossen, seine Corona-Verordnung um weitere drei Wochen zu verlängern. Sobald es eine Beschlussfassung im Bund gibt, werden notwendige Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgenommen. Daher ergeben sich mit der jetzigen Verlängerung nur wenige inhaltliche Änderungen.
Geimpfte von Testpflicht ausgenommen
Diese betreffen insbesondere die Gleichbehandlung von Personen mit einer seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlosse-nen Schutzimpfung gegen das Corona-Virus mit negativ getesteten Personen. Daraus folgt, dass bereits vollständig geimpfte Personen von der Testpflicht, die in einigen Bereichen der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind, ausgenommen sind. Der Nachweis dieser Schutzimpfung ist im Impfausweis oder einer Impfbescheinigung zu dokumentieren.
Hintergrund dieser Änderung ist, dass das Robert-Koch-Institut nach Auswertung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands festgestellt hat, dass das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer ist als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symp-tomlosen infizierten Personen.
Quarantäne-Regeln ebenfalls verlängert
Auch die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung wird um weitere drei Wochen verlängert. Diese regelt unter anderem, was zu beachten ist, wenn Personen aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands einreisen. Auch hier werden Personen mit einem vollständigen Impfschutz ab sofort genauso behandelt wie Personen, die über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) verfügen. Quarantänemaßnahmen können im Einzelfall entfallen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen. Trotz vollständigem Impfschutz oder einem tagesaktuellen Corona-Test gilt weiterhin: Die konsequente Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken sind die wichtigsten Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz oder aktuellem negativen Corona-Test.