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Corona-Schnelltests: Gesundheitsamt sucht mögliche Anlaufstellen

Landkreis Osterholz (eb/jm). Die Kreisverwaltung plant - im Sinne des jüngsten Bund-Länder-Beschlusses - kostenlose Corona-Schnelltests für die Bewohner:innen des Landkreises. Mögliche Anlaufstellen für diese Schnelltests würden demnächst bekanntgegeben, teilt der Landkreis mit.
Zu den möglichen Anlaufstellen, die kostenlose Corona-Schnelltests anbieten können, zählen Artzpraxen, Zahnärzt:innen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und private Anbieter:innen. Wer ein solches Angebot aufstellen möchte, kann sich beim Gesundheitsamt des Landkreises melden.   Foto: AdobeStock - Dragana Gordic

Zu den möglichen Anlaufstellen, die kostenlose Corona-Schnelltests anbieten können, zählen Artzpraxen, Zahnärzt:innen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und private Anbieter:innen. Wer ein solches Angebot aufstellen möchte, kann sich beim Gesundheitsamt des Landkreises melden. Foto: AdobeStock - Dragana Gordic

Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Corona-Virus-Testverordnung hat der Bund allen Bürgerinnen und Bürgern - bei entsprechender Verfügbarkeit - ein wöchentliches kostenloses Testangebot auf das Corona-Virus unterbreitet. In Niedersachsen sollen diese sogenannten Bürgertestungen möglichst dezentral von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
 
Viele Anlaufstellen möglich
 
Neben ausgewählten niedergelassenen Ärzten, die in Kürze auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht werden sollen, können auch Zahnärzte, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und private Anbieter, die „Bürgertestungen“ anbieten. Diese möglichen Anlaufstellen müssten sich mit einem entsprechenden Konzept beim Gesundheitsamt melden und würden dann vom Landkreis Osterholz mit der Schnelltestung beauftragt werden. Die Tests könnten dann direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden. Interessierte können sich ab sofort an das Gesundheitsamt wenden: gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de oder 04791/930-2900.
Mit den „Bürgertestungen“ - also den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger - beabsichtigt die Bundesregierung, vor allem Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Insbesondere bei jungen Menschen tritt dieser milde bzw. unentdeckte Krankheitsverlauf auf. Infektionen können so schneller entdeckt, infizierte Personen in Quarantäne versetzt und deren Kontakte besser nachvollzogen werden. Unbekannte Ansteckungsorte nehmen ab und dies sollte sich langfristig auch auf die Anzahl der Neuinfektionen sowie den Inzidenzwert auswirken.
 
Kosten werden komplett übernommen
 
Verschiedene Institutionen führen bereits Corona-Schnelltests im Landkreis Osterholz durch. Auch diese werden gebeten, sich beim Gesundheitsamt zu melden, um offiziell für die Bürgertestungen beauftragt werden zu können. Die Kosten für die Schnell-Testung werden zu 100 Prozent von Bund und Land übernommen. Die Bürger:innen müssen vor Ort nichts für den Test bezahlen, da der jeweilige Anbieter direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet. Positive Testergebnisse sind umgehend dem Gesundheitsamt zu melden und die Personen sollten Kontakte meiden. Dies gilt auch für die seit wenigen Tagen auf dem Markt erhältlichen Selbsttests. Denn: Positive Schnelltests müssen durch einen PCR-Test verifiziert werden.
„Wir wollen schnell und unbürokratisch die Anforderungen an die Bürgertestungen im Kreisgebiet umsetzen und möglichst viele Teststellen beauftragen“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Das gehe aber nicht von jetzt auf gleich, zumal die notwendige Bundesverordnung später veröffentlich worden sei, als geplant. „Ich bin aber optimistisch, dass in der kommenden Woche die ersten Beauftragungen möglich sind und wir unsere Bürgerinnen und Bürger über mögliche Anlaufstellen informieren können“, so Lütjen weiter. Ziel sei es, in den kommenden Wochen möglichst ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Angebot zu etablieren.


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