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Bundesregierung will mit Einheitlichkeit Infektionsgeschehen drosseln

Bund (pvio). Die Bundesregierung hat am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach die sogenannte Notbremse bei einer Inzidenz von 100 bundesweit umgesetzt werden soll.
Bei einer Inzendenz von 100 soll einheitlich das öffentliche Leben abgebremst werden u.a. mit einer Ausgangssperre ab 21 Uhr. Foto: adobestock/Herr Loeffler

Bei einer Inzendenz von 100 soll einheitlich das öffentliche Leben abgebremst werden u.a. mit einer Ausgangssperre ab 21 Uhr. Foto: adobestock/Herr Loeffler

„Die Unklarheiten, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder was wann nicht gilt, das ist dann vorbei“, so die Kanzlerin. Bisher hatten die Länder den Bund-Länder-Beschluss jeweils unterschiedlich auslegen können. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes räumt sich der Bund mehr Verfügungsgewalt ein. Darüber muss aber noch im Bundestag abgestimmt werden. Auch den Bundesrat wird die Änderung passieren müssen. Gerechnet wird damit in der nächste Woche. Der niedersächsische Ministierpräsident Stephan Weil hat unterdessen bereits erklärt, dass er es für falsch halte das Projekt von Modellkommunen, in denen es möglich sein soll, trotz einer Inzidenz von 100 Öffnungen beizubehalten, zu beenden. Wie sich Niedersachsen in der Länderkammer verhalten würde, wenn der Bund keine Ausnahmen für Modellkommunen zuließe, sagte er bisher jedoch nicht.
 
Überblick über weitere Einschränkungen
 
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 in einer Region überschreitet, dann sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet.
 
Die Maßnahmen ab einer 100er-Inzidenz
 
Zwischen 21 und 5 Uhr wird eine Ausgangssperre verhängt. Die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück darf in dieser Zeit nicht ohne triftige Gründe verlassen werden. Zu diesen zählen u. a. die Berufsausübung, medizinische Not- und Betreuungsfälle von Mensch und Tier.
 
Private Kontakte sind auf ein Minimum reduziert. Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre und Ehe- und Lebenspartner:innen sind von der Aufzählung ausgeschlossen.
 
Abgesehen von den Geschäften für den lebens- und alltagsnotwendigen wie gärtnerischen Bedarf müssen alle anderen schließen. Die Geschäfte müssen die Kund:innenzahl reduzieren und diese müssen medizinische Masken tragen.
 
Der Gastronomie- und Kantinenbetrieb wird untersagt. Speisesäle in Rehazentren oder Pflegeheimen und die Versorgung Obdachloser dürfen weiter betrieben werden. Auch Lieferdienste dürfen Essen liefern. Auch in der Zeit der Ausgangssperre.
 
Alle kulturellen Orte und Zoos müssen wieder schließen. Autokinos bleiben offen.
 
Sport ist nur als Individualsport, den man allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausüben kann, erlaubt. Berufssportarten bilden Ausnahmen.
 
Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe.“
 
Der Nah- und Fernverkehr soll möglichst nur halb ausgelastet werden. Zudem besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
 
Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
 
Schüler:innen und Lehrer:innen müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Zudem gilt hier eine eigene Notbremse: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für
Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die 7-
Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.
 


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