Aufstockung der Gastrohilfe für Investitionen
Das Förderprogramm stammt aus dem 120 Millionen Euro starken Sonderprogramm für Gastronomie und Tourismus des Landes und war ursprünglich mit einem Volumen von 25 Millionen Euro veranschlagt.
Aufgrund der hohen Antragszahlen hat das Wirtschaftsministerium zunächst die vollen 65 Millionen Euro, die aus dem Sonderprogramm für Gastronomie und Tourismus für die Gastronomie zur Verfügung standen, für diese Richtlinie zur Verfügung gestellt. Da das Programm weiter stark nachgefragt wurde, wurde das Volumen dann auf 75 Millionen Euro durch Umschichtung innerhalb des Sonderprogramms erhöht.
Minister Althusmann: „Unser Ziel ist es, dass Gastronomen wieder investieren können. Die Gaststättenbranche leidet nach wie vor schwer unter den Folgen der Corona-Pandemie.“
Die 19 Millionen Euro setzen sich aus Mitteln des Sonderprogramms Gastronomie und Tourismus zusammen, die noch nicht durch Anträge oder entsprechende Absichtserklärungen gebunden sind.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.