PCR-Test weiter nötig
In den Medien sei in den letzten Wochen viel von einer Rationierung von PCR-Tests zu lesen gewesen. Diese Rationierung sei bisher aber noch nicht beschlossen worden. Darauf weist der Landkreis Rotenburg jetzt hin. Nach wie vor gelte: Zeigt ein Schnelltest (PoC-Antigen-Test) ein positives Ergebnis, muss dieses mit einem PCR-Test bestätigt werden.
„Ich habe die Sorge, dass der gegenwärtige Rückgang der Fallzahlen auch durch eine zunehmende Untererfassung mitbedingt ist“, sagt Jens Hedicke, der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes. Die PCR-Testung diene zum einen dazu, der betroffenen Person die Gewissheit über ihren Krankenzustand zu geben und eine Genesenenbescheinigung zu erhalten. Zum anderen bilden die Testzahlen für das Gesundheitsamt die Grundlage zur Einschätzung der aktuellen Lage. Deshalb sei es wichtig, sich auch weiterhin zu testen und einen positiven Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen.
Die Grundlage für die Entscheidung, wer wie lange in Quarantäne muss, sei für das Gesundheitsamt die Niedersächsische Absonderungsverordnung. Darin sei klar geregelt, dass Personen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen müssen, sobald ihr PoC-Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt. Das gelte sowohl für PoC-Antigen-Test (Schnelltest) die als Selbsttest durchgeführt als auch für Tests, die in Apotheken oder bei Testzentren gemacht wurden. Alle Personen mit einem positiven PoC-Test haben Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test.
Ein PCR-Test sei auch wichtig für den Erhalt einer Genesenenbescheinigung. Hier reiche ein positiver PoC-Test nicht aus. Nur wer einen positiven PCR-Test nachweisen könne, erhalte auch eine entsprechende Bescheinigung.