Gut zu Wissen
Nach den Coronaeinschränkungen der letzten Jahre kann wieder weitestgehend normal gereist werden. Viele Familien haben über die Ostertage oder die langen Wochenenden im Mai Urlaubsreisen, Kreuzfahrten oder andere Angebote gebucht. Trotzdem wird noch immer von Veranstaltern umgebucht, storniert oder das Programm verändert. Auch werden vor Ort Mängel festgestellt.
Manche Reiseveranstalter informieren nicht zufriedenstellend oder verweisen auf Hotlines und Internetseiten. In vielen Fällen ist nicht nachvollziehbar, wie verfahren werden soll. In manchen Fällen gibt es sogar widersprüchliche Informationen.
Kunden sollten sich jedoch nicht vertrösten lassen. Eine schnellstmögliche Klärung schafft Sicherheit. Möglicherweise kommt eine Änderung einer Reise in Betracht. Möglicherweise müssen Stornokosten gezahlt werden. Möglicherweise gibt es aber auch den kompletten Reisepreis erstattet. Auch können Mängel zu Erstattungen führen. Dies muss geklärt sein, um weitere Planungen mit der Familie vornehmen zu können. Und wenn ein Erstattungsanspruch besteht, darf sich der Reiseveranstalter auch nicht nach Belieben Zeit für die Zahlung nehmen. Es empfiehlt sich also, fachkundigen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen und die eigenen Rechte auch durchzusetzen.
Das gleiche gilt natürlich, wenn laufende Reisen abgebrochen, verlängert oder anderweitig nicht wie vereinbart durchgeführt worden sind. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Ansprüche bestehen. Auf unverbindliche Auskünfte des Reiseveranstalters sollte man sich jedenfalls nicht verlassen. Wichtig bleibt in jedem Fall: Vorhandene Mängel müssen noch am Reiseort dem Veranstalter angezeigt und dokumentiert werden. Anschließend sollte sofort der Gang zum Anwalt erfolgen.
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
Lange Str. 3, 27711 Osterholz-Scharmbeck
www.drjesgarzewski.de