

In Stinstedt, zwischen Lamstedt und Mittelstenahe, ist in der Nacht auf den 17. Februar eine Schafsherde Opfer eines Wolfangriffs geworden. Bis zu vier Wölfe sollen rund 100 Schafe kilometerweit durch die Gegend gejagt haben. Am Ende lagen 20 Schafe tot am Boden, sieben weitere waren verletzt. Unter den getöteten Tieren sollen sich auch hochträchtige Muttertiere befunden haben.
Laut der Landwirtschaftskammer konnte anhand der Bissspuren zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich um Wölfe gehandelt habe. Die Schafherde war durch einen mobilen Elektrozaun gesichert. Dieser sei nach dem Angriff beschädigt gewesen.
Nur wenige Tage später wurden in Stinstedt erneut vier Schafe gerissen. Für viele Anwohner, vor allem aber für die betroffenen Schäfer, stellt sich nun die Frage, wie sich solche Vorfälle künftig verhindern lassen.
Gesetzespläne zum Abschuss
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Bundesjagdgesetzes. Ziel ist es, den Wolf als jagdbare Tierart aufzunehmen und Abschüsse zu erleichtern, um Nutztierrisse zu verhindern. Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober. Wenn trotz eines Herdenschutzes Nutztiere gerissen werden, soll ein Abschuss auch außerhalb der regulären Jagdzeit möglich sein – für sechs Wochen in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort.
In Bundesländern mit einer hohen Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand soll ein Bestandsmanagement eingeführt werden. Damit soll dann die Zahl der Wölfe in diesen gebieten reduziert werden.
Naturschutzverbände warnen vor Abschussregelung
Der BUND Niedersachsen befürwortet Abschüsse nur unter engen Voraussetzungen. Der Schutzgedanke werde im Gesetzentwurf des Jagdgesetzes hingegen vollständig ignoriert, obwohl er laut FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Berner Konvention beachtet werden müsse. Die Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen, Dr. Tonja Mannstedt, erklärte: „Statt der Einführung einer bestandsgefährdenden Jagdzeit und weiterer Abschussmöglichkeiten sollte der Gesetzgeber sich auf die Entnahme von Problemwölfen, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden, konzentrieren. Herdenschutz muss eine Förderung und ein bundesweites Monitoring erhalten.“ Sabine Holsten von der BUND Kreisgruppe Rotenburg Wümme schließt sich dem an. „Der Entwurf konzentriert sich fast ausschließlich auf die Erweiterung der jagdlichen Entnahmemöglichkeiten und nicht auf ein erkennbares politisches Gesamtkonzept für das Wildtiermanagement beim Wolf.“
Eine feste Jagdzeit lehne der BUND strikt ab. In diesem Zeitraum könnten Tiere getötet werden, die bislang keine Nutztiere gerissen hätten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass eine Jagdzeit allein keine Verringerung der Nutztierrisse bringe – es sei denn, der Wolfsbestand werde drastisch reduziert. Auch der Bundesverband des NABU spricht sich gegen die Aufnahme in das Bundesjagdrecht aus. Laut der NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald würde die Änderung des Jagdgesetzes nicht zu einer Lösung führen, sondern würde nur zu weiteren Problemen und Unsicherheiten führen. Die Debatte um die Jagd lenke lediglich von wirksamen Lösungen ab.
Bürokratie darf nicht im Weg stehen
Die norddeutschen Bundesländer begrüßen grundsätzlich die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz. Zugleich kritisieren sie den Entwurf als zu bürokratisch. Viele Vorgaben müssten von Landesbehörden aufwendig geprüft werden. Auch der Bundesrat zeigt sich unschlüssig: Positiv bewertet er die Aufnahme ins Gesetz, die Jagdzeit und regionale Steuerungsmöglichkeiten. Zugleich warnt er vor unnötigen Verordnungen und Verzögerungen. Nach Ansicht des Bundesrates verlange die EU weniger Detailregelungen, als der Bund festschreiben wolle.
Der Landvolk-Kreisverband Osterholz e. V. macht sich ebenfalls Gedanken über bürokratische Hürden bei der Umsetzung einer solchen Gesetzesreform. „Notwendig sind einfache, transparente und schnell greifende Regelungen. Die Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt sein, Genehmigungsprozesse dürfen nicht durch mehrstufige Prüfverfahren verzögert werden“, sagt Geschäftsführer Frank Havemeyer. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die Verfahren nach Nutztierrissen oft zu lange andauern und auch mit Rechtsunsicherheiten verbunden seien. „Für betroffene Tierhalter ist es nicht vermittelbar, wenn trotz nachgewiesener Schäden über Wochen oder Monate keine wirksamen Maßnahmen erfolgen können“, so Havemeyer weiter. Und auch die Entschädigungszahlungen nach einem Wolfsriss seien mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Havemeyer appelliert, dass es eine vollständige Entschädigung bei Schäden und eine verlässliche Finanzierung von Präventionsmaßnahmen geben sollte – ohne übermäßige Bürokratie.
Landvolk dringt auf Wolfsmanagement
Grundsätzlich begrüße das Landvolk Osterholz die geplante Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz, denn nur so könne der wachsende Wolfsbestand rechtssicher reguliert werden. Die vorgesehene Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober sei ein erster Schritt, ob dies jedoch ausreicht, hänge von der tatsächlichen Umsetzung und Anwendbarkeit vor Ort ab. Für Havemeyer und die anderen Mitglieder des Landvolks Osterholz ist klar: „Eine zu enge zeitliche Begrenzung oder zusätzliche Restriktionen könnten die Wirksamkeit deutlich einschränken.“
So ähnlich sieht es auch der Landvolk Kreisverband Bremervörde-Zeven e. V.. Dieser fordert ein aktives Bestandsmanagement, das zwar eine feste Jagdzeit für den Wolf beinhaltet, doch „dort wo es zu vermehrten Wolfsrissen kommt, wie zurzeit in Stinstedt, muss aber eine Entnahme von Problemwölfen jederzeit und unabhängig einer Schonzeit möglich sein, um Weidetiere zu schützen“, sagt die Sprecherin Mareike Kerouche. Insgesamt spricht sich das Landvolk Bremervörde-Zeven ebenfalls für einen erleichterten Abschuss des Wolfes aus. „Es darf nicht vergessen werden, dass hinter jedem Wolfsriss nicht nur ein finanzieller schaden steht, die Landwirte sind auch stark emotional betroffen, wenn sie ihre Tiere gerissen oder schwer verletzt auf der Weide vorfinden“, so Kerouche.
Zusätzliche Maßnahmen
Die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz, und damit der leichtere Abschuss des Wolfes, ist jedoch nicht die einzige Lösungsmöglichkeit.
Sowohl das Landvolk Osterholz als auch das Landvolk Bremervörde-Zeven sprechen sich für wolfsfreie Zonen aus, besonders in sensiblen Bereichen, wie etwa Deichregionen. „Denn gerade in diesem Bereich ist auch die Sicherheit der Bewohner gefährdet, wenn kein Schäfer seine Schafe noch auf die Deiche stellt“, erklärt Kerouche.
Der BUND Kreisverband Rotenburg Wümme hingegen steht diesen wolfsfreien Gebieten kritisch gegenüber. „Wolfsfreie Gebiete zu schaffen ist nicht möglich, da immer wieder Wölfe in geeignete Territorien einwandern werden. Werden dort alle festgestellten Wölfe abgeschossen, wird die Population einen ständigen Aderlass unterzogen“, sagt Holsten.
Wichtig sei das Monitoring. Um den Wolfsbestand besser zu regulieren, müssen verlässliche Zahlen vorliegen. Deshalb sollte jede Wolfssichtung unter www.wolfsmonitoring.de gemeldet werden. Bislang würden viele Menschen Wolfssichtungen gar nicht mehr melden, da sie sich an ihren Anblick gewöhnt haben. „Der Deutsche Bauernverband fordert deswegen eine bundesweite Entnahmequote von 40 Prozent des Nachwuchses, um den jährlichen Wolfszuwachs mittels eines einheitlichen Managements zu begrenzen“, teilt Kerouche mit. Wölfe, die Tiere reißen, würden dies immer wieder tun und dieses Verhalten auch an ihre Nachkommen weitergeben. Eine rechtssichere Möglichkeit zur Bestandsregulierung bei einer regional überdurchschnittlichen Wolfsdichte fordert auch das Landvolk Osterholz. Insgesamt müsse das Ziel „ein regional differenziertes Bestandsmanagement sein, das sowohl Artenschutz als auch Weidetierhaltung berücksichtigt“, sagt Frank Havemeyer. Es gehe nicht um die Tötung aller Wölfe. „Als Landvolk fordern wir ganz klar keine Ausrottung des Wolfs. Der Wolf ist mittlerweile wieder heimisch bei uns. Als Vertretung der Landwirte geht es uns in erster Linie darum, dass wir auch unsere Weidetiere geschützt sehen wollen“, sagt Mareike Kerouche.
Für Sabine Holsten vom BUND Rotenburg Wümme spielt das Monitoring ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn auch auf andere Art und Weise. Sie fordert von der Bundesregierung, dass sie die Verantwortung „zur Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands“ übernimmt. Dafür brauche es neben klaren Vorschriften auch ein jährliches Bestandsmonitoring. Darüber hinaus zeigen „internationale Erfahrungen, dass flächendeckender Herdenschutz die Schlüsselrolle bei der Reduktion von Nutztierrissen spielt.“ Daher fordert der BUND eine landesweite Förderung von Herdenschutz, aber auch die Entnahme von Problemwölfen, die diesen Herdenschutz überwinden.
Intelligenter Zaun
An einen intelligenten Herdenschutz arbeitet die Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit viereinhalb Jahren arbeitet sie mit dem Technologie-Zentrum Informatik und Informationstechnik (TZI) der Universität Bremen und dem Unternehmen RoFlexs an einem Zaun, der die Weidetierhaltung revolutionieren soll. Das Forschungsprojekt mAInZaun („Modularer, autonomer und intelligenter Weide(schutz)zaun mit Erkennung und Vergrämung von Predatoren“) zielt darauf ab, einen Zaun zu entwickeln, der mithilfe von Sensoren und Künstlicher Intelligenz die Annäherung eines Wolfes erkennen und diesen dann abwehren soll. „Die Sensoren und weitere Bauteile verfügen über eine eigene Stromversorgung, sodass sie unabhängig von einem vorhandenen Zaun einsetzbar sind“, heißt es von der Universität Bremen. Die Anforderung, dass die Sensorik kostengünstig, energieeffizient und digital steuerbar sein soll, wurde laut dem Projektsprecher, dem Informatiker David Wewetzer erfüllt.
Nun will ein Unternehmen aus Mainz als Lizenznehmer mit den gewonnen Erkenntnissen weiter an dem Projekt arbeiten. Ob der intelligente Zaun am Ende tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kommt, bleibt abzuwarten.



