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Geflügelhalter aufgepasst: Teile des Landkreises betroffen

Landkreis Rotenburg (eb). Aufgrund eines Geflügelpestausbruchs im Landkreis Harburg wurde auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Überwachungszone eingerichtet.
Der Landkreis empfiehlt auch den noch nicht unmittelbar betroffenen Geflügelhalter:innen, ihre Tiere aufzustallen.

Der Landkreis empfiehlt auch den noch nicht unmittelbar betroffenen Geflügelhalter:innen, ihre Tiere aufzustallen.

Bild: ©nmann77 - stock.adobe.com

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza/Geflügelpest) ist im Landkreis Harburg in einem Geflügelbetrieb im Bereich Wistedt (Samtgemeinde Tostedt) ausgebrochen. Die errichtete Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb erstreckt sich auch auf Teile des Landkreises Rotenburg (Wümme) in den Gebieten Fintel, Lauenbrück und östlich von Sittensen mit Auswirkungen auf das dort gehaltene Geflügel.
Ist die Geflügelpest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde eine Sperrzone an, die aus einer Schutzzone von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone von mindestens 10 km Radius um den Ausbruchsbetrieb besteht.
Per tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung wurde die Einrichtung dieser Überwachungszone im Landkreis Rotenburg (Wümme) angeordnet, die Maßnahmen treten am 1. Dezember in Kraft.
 
Regeln betreffen auch Hobbyhalter:innen
 
Die einzuhaltenden Regeln für Geflügelhalter:innen können unter www.lk-row.de/bekanntmachungen eingesehen werden.Für die betroffenen Geflügelhalter:innen, dies betrifft auch Hobbyhalter:innen, hat dies u. a. zur Folge, dass Geflügel aufgestallt werden muss, Hygienemaßnahmen eingeführt bzw. einzuhalten sind und gesteigerte Tierverluste unverzüglich gemeldet werden müssen (Tel. 04261-983-2366 bzw. -2358 oder per E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de).
Der Landkreis beobachtet die weitere Entwicklung kontinuierlich. Eine allgemeine Aufstallungspflicht für die weiteren Gebiete besteht noch nicht. Dies kann sich jedoch schnell ändern. Deshalb wird auch privaten Geflügelhalter:innen bereits jetzt empfohlen, entsprechende Vorbereitungen für eine eventuelle Aufstallungspflicht zu treffen oder ihre Tiere unmittelbar freiwillig aufzustallen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass jegliche Geflügelhaltung auch unabhängig vom Geflügelpestgeschehen beim Veterinäramt und der niedersächsischen Tierseuchenkasse angezeigt werden muss.


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