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Geflügel darf wieder raus

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis hat die Aufstallungspflicht aufgehoben.

Bild: Shutterstock.com

Seit dem 16. März darf Geflügel im Landkreis wieder im Freiland gehalten werden. Die dazu erlassene Allgemeinverfügung mit der Aufstallungsverpflichtung wird aufgehoben.
Aufgrund der sich ausbreitenden Geflügelpest („Vogelgrippe“) hatte das Veterinäramt die „Aufstallung“ von allen gehaltenen Geflügelarten im gesamten Kreisgebiet per Allgemeinverfügung angeordnet.
Eine aktuelle Betrachtung der Seuchenlage in Niedersachsen, der Wildvogelfunde im Landkreis sowie der umgebenden Gebiete mache es nach derzeitigem Stand möglich, die allgemeine Aufstallungspflicht aufzuheben. Bei einer Verschärfung der Tierseuchenlage kann die Stallpflicht jederzeit erneut angeordnet werden.
Der Landkreis dankt allen Geflügelhalterinnen für die konsequente Aufstallung und das Verständnis. Um auch einen zukünftigen Seucheneintrag in die Bestände und somit eine weitere Aufstallungsanordnung zu verhindern, sollten die Geflügelbetriebe die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent befolgen und anwenden, denn das Virus sei nicht verschwunden.
Auffällige Tierverluste sind dem Veterinäramt des Landkreises unter der Telefonnummer 04261/9832366 bzw. -2358 oder per E-Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden.
Unabhängig von der Geflügelpest müssen auch kleine Hobbyhalter:innen Ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der niedersächsischen Tierseuchenkasse registrieren lassen.
Die Allgemeinverfügung wurde unter www.lk-row.de/bekanntmachungen veröffentlicht.


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