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„Wir brauchen noch viel Geduld“

Niedersachsen (pvio). Shutdown zunächst bis Ende Januar verlängert und Maßnahmen im privaten Bereich verschärft. Der komplette Überblick
Die Schotten bleiben dicht: Der Lockdown hält in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bis Ende Januar an. Wie es danach weitergehen soll, wird Ende Januar beraten.

Die Schotten bleiben dicht: Der Lockdown hält in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bis Ende Januar an. Wie es danach weitergehen soll, wird Ende Januar beraten.

Beim Bund-Länder-Treffen am 5. Januar wurden vor dem Hintergrund anhaltend hoher Infektionszahlen der Lockdown bis zum 31. Januar verlängert und Maßnahmen vor allem im privaten Bereich verschärft. Am Sonntag, 10. Januar, hätte der Lockdown vorbei, die Welle gebrochen sein sollen. So war der Plan, an den aber niemand wirklich geglaubt hat. Zuviel hat man politisch auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Darauf gehofft, dass die Zahlen schon fallen werden. Das taten sie zwar etwas, pendelten sich aber auf einem zu hohen Niveau ein, sodass Lockerungen zu diesem Zeitpunkt eine reale Gefahr für das Gesundheitswesen darstellten. In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100, über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf.
Die hieraus resultierende Auslastung der Intensivbetten mit Coronapatient:innen ist die stärkste seit Pandemiebegin. Die Intensivstationen stehen zunehmend unter Druck. Waren Ende April in nur wenigen Kreisen die Intensivstationen mehr als 80 Prozent ausgelastet, sind es zum Beispiel am 17. Dezember schon 33 Kreise, deren Krankenhäuser kaum noch Kapazitäten für Intensiv-Patient:innen freihaben, wie man den Zahlen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entnehmen kann. In Niedersachsen sind derzeit von 2.208 Betten 1760 belegt. Davon 269 mit Covidpatient:innen, von denen 143 beatmet werden müssen.
In Anbetracht dieser Zahlen und einer zusätzlich kursierenden, als infektiöser angenommenen Virusmutante bei gleichzeitiger schlechten Datenlage, was die Ansteckungsgefahr beispielsweise in Restaurants und von Kindern in Schulen betrifft, wurde der Lockdown über den 10. Januar nicht nur verlängert, sondern zudem verschärft. Ziel ist weiterhin, die Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen zu senken.
 
Die Änderungen
 
Kontakte aufs Minimum
 
Künftig sind nur noch Treffen mit Personen aus dem eigenen Hausstand oder mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder sind von dieser Regelung nicht mehr ausgenommen. Zuvor durften sich Personen zu fünft aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren von der Zählung ausgenommen waren.
 
Bewegungseinschränkung
 
In Landkreisen, deren 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 übersteigt, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Triftige Gründe sind keine touristischen Ausflüge in den Harz, sondern Einkäufe, Arbeit und Arztbesuche.
 
Kinderkrankengeld
 
Das Kinderkrankengeld erhält jedes Elternteil pro Jahr bis zu zehn Arbeitstagen. Alleinerziehende bis zu 20 Tagen. Aufgrund der sich einstellenden Betreuungsprobleme werden die Tage auf 20 bzw. auf 40 angehoben. Das heißt, das Geld wird nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch dann gezahlt, wenn keine andere Betreuung möglich ist, als durch ein Elternteil.
 
Einreisen
 
Wer aus einem ausländischem Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise oder 48 zuvor testen lassen. Weiterhin besteht die Pflicht einer zehntätigen Quarantäne, die nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann. Vom Reisen wird jedoch insgesamt abgeraten. Auch gibt es so gut wie keine Regionen mehr, die keine Risikogebiete wären.
 
Nach wie vor gilt:
 
Einzelhandel
 
Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ebenso die Gastronomie. Ausnahmen gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs.
 
Schulen in Niedersachsen
 
In den Grundschulen wird vom 11. bis zum 15. Januar auf Distanz (Szenario C) gelernt. Hierzu ist aber eine Notbetreuung eingerichtet. Vom 18. Januar wechselt der Unterricht in das Wechselmodell (Szenario B) bis zum 29. Januar.
In den Abitur- und Abschlussklassen wird vom 11. bis zum 29. Januar im Wechselmodell unterrichtet und alle anderen Jahrgänge wechseln vom 11. bis zum 29. Januar zum Distanzlernen. Für die 5. und 6. Klassen wird ebenso eine Notbetreuung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr eingerichtet.
 
Kitas
 
Kitas bleiben grundsätzlich geschlossen. Notbetreuung wird bis zu 50 Prozent angeboten.
 
Arbeitsplatz
 
Die Arbeitgeber:innen werden „dringend gebeten“ Betriebsferien zu machen oder großzügige Homeoffice-Lösungen anzubieten.
 
Alkohol
 
Das Trinken von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist untersagt und wird bei Verstoß mit Bußgeld geahndet.
 
Alten- und Pflegeheime
 
Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen, d.h. mehrere Testungen des Personals und der Besucher:innen die Woche durchzuführen. Weil das die wenigsten Einrichtungen leisten können, soll für freiwillige Helfer:innen geworben werden.
 
Kirchen
 
Gottesdienste dürfen stattfinden. Singen ist jedoch untersagt und gilt eine Masken- wie Abstandspflicht.
 
Wir brauchen viel Geduld
 
„Wir wissen, dass das eine arge Einschränkung ist - insbesondere für Kinder“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil nach der Beratung am 5. Januar. Allerdings, wie er die Einschränkungen rechtfertigte, entstehe der Großteil der Ansteckungen im privaten Bereich. „Wir brauchen noch viel Geduld, Umsicht und Rücksichtnahme“, sagte er. Bis März würde es noch schwierig, aber danach hoffentlich besser, so der Ministerpräsident.
Am 25. Januar wollen sich Bund und Länder über den weiteren Verlauf beraten.
 


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