eb

Warnstufe 2 im Landkreis: Für viele Bereiche gilt jetzt 2G-Plus

Landkreis Osterholz (eb). Aufgrund hoher Neuinfektionen im Landkreis und einer zunehmenden Auslastung der Krankenhäuser in Niedersachsen wechselt der Landkreis Osterholz am Mittwoch, 1. Dezember in die Warnstufe 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Damit gilt in vielen Bereichen 2G-Plus. Das bedeutet, der Zugang zu bestimmten Einrichtungen und die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen wird nur Geimpften und Genesenen gestattet, die über einen zusätzlichen aktuellen negativen Test (Schnelltest max. 24 Stunden; PCR-Test max. 48 Stunden) verfügen. Der Landkreis Osterholz musste dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die online unter www.landkreis-osterholz.de/corona abrufbar ist. Ausnahmen sieht die Verordnung für Veranstaltungen vor, die aufgrund gesetzlicher Regelungen durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in der Regel von den 2G-Plus- Vorgaben ausgenommen.
 
Veranstaltungen
 
Bei Veranstaltungen zwischen 15 bis 1.000 Personen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gilt 2G-Plus und eine FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz). Unter freiem Himmel gilt 2G. Bei allen Veranstaltungen sind Kontaktdaten zu erheben. Für private Zusammenkünfte gilt eine maximale Anzahl von 15 Personen. Darüber hinaus gilt auch im privaten Bereich 2G-Plus im Innenbereich und 2G im Außenbereich. Auch hier gilt FFP2-Maskenpflicht.
 
Weihnachtsmärkte
 
Für Weihnachtsmärkte gelten ab sofort ebenfalls strengere Regelungen. Für Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäfte (In- und Outdoor) gilt ebenfalls 2G-Plus. Es gilt FFP2-Maskenpflicht (außer beim Essen und Trinken).
 
Discotheken
 
In Discotheken gilt neben der bekannten 2G-Plus-Regelung auch eine dauerhafte FFP2-Maskenpflicht indoor und outdoor.
 
Gastronomie
 
In den Gastronomiebetrieben im Landkreis Osterholz gilt ab Mittwoch indoor verpflichtend 2G-Plus. Es gilt auch hier eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz. In der Außengastronomie ist weiterhin 2G zugelassen. Es sind Kontaktdaten zu erheben.
 
Körpernahe Dienstleistungen
 
Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage und vergleichbares gilt die 2G-Plus-Regelung. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen. Es muss eine FFP2-Maske getragen werden, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss (z.B. Kosmetik).
 
Sport
 
Im Rahmen der Sportausübung gilt: Wer drinnen Sport macht, muss einen 2G-Plus-Nachweis vorweisen. Außerhalb des Sporttreibens muss eine FFP2-Maske getragen werden. Für Outdoor-Sport gilt 2G.
 
Kreiskrankenhaus
 
Osterholz Im Kreiskrankenhaus Osterholz gilt ebenfalls für Besucherinnen und Besucher ab Mittwoch 2G-Plus. Zudem ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen.
Keine Änderungen gibt es aktuell für Kitas und Schulen. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, die Verordnung kurzfristig noch einmal zu überarbeiten. Über eventuelle Änderungen werde man informieren, sobald die neue Fassung vorliegt, so die Kreisverwaltung.


UNTERNEHMEN DER REGION