

Landkreis. Am 27. August wurden im Rathaus Osterholz-Scharmbeck die Ergebnisse eines gemeinsamen Förderprojekts vorgestellt. Beteiligt waren neben den Kommunen der regionale Netzbetreiber EWE NETZ und die Osterholzer Stadtwerke. Landrat Bernd Lütjen sagte: „Mit der kommunalen Wärmeplanung gestalten wir die Energiezukunft im Landkreis Osterholz – nachhaltig, umweltschonend und zukunftsgerichtet.“ Ziel sei, über gesetzliche Vorgaben hinaus Impulse für die Umsetzung zu setzen.
Die Analyse zeigt: Rund 90 Prozent der heutigen Wärme kommt noch aus Gas und Öl. Gleichzeitig gebe es große Potenziale für Umweltwärme – etwa aus Luft und oberflächennaher Geothermie – sowie Solarthermie.
Wo Wärmenetze sich lohnen
In Schwanewede, Grasberg, Ritterhude, Lilienthal und Osterholz-Scharmbeck wurden 13 Prüfgebiete identifiziert, in denen sich zentrale Netze perspektivisch wirtschaftlich und ökologisch rechnen könnten. Besonders geeignet seien verdichtete Quartiere mit Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder sehr hohem Wärmebedarf. Als Technologie-Kern werden Großwärmepumpen genannt, gespeist mit Umweltwärme.
Für die breite Fläche empfiehlt die Planung die dezentrale Lösung: Wärmepumpen in Einzelgebäuden. Im Zielszenario sollen deutlich mehr als neun von zehn Gebäuden auf diese Technik setzen. Landkreis und Kommunen wollen dafür Beratungskapazitäten aufbauen. „Die Wärmeplanung schafft eine fundierte Grundlage, um die Wärmewende gezielt voranzutreiben“, so Marcus Krücken von EWE NETZ. Lorenz Schlüter von den Osterholzer Stadtwerken betonte: „Nun geht es darum, aus der Planung gemeinsam ins Handeln zu kommen.“
Sanieren, wo es am meisten bringt
Mehr als die Hälfte der Gebäude im Kreis entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung – hier sehen die Planer großes Effizienzpotenzial. Gleichzeitig liegt der spezifische Wärmebedarf bei über 80 Prozent der betrachteten Gebäude unter 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr; damit gelten sie als grundsätzlich wärmepumpentauglich – auch ohne zusätzliche Sanierungsschritte.
Für jede Kommune liegt ein Katalog mit nächsten Schritten vor – von der Sanierung kommunaler Liegenschaften bis zu gemeinsamen Informationskampagnen. Bürger sollen durch Veranstaltungen und Beratung früh in den Umsetzungsprozess einbezogen werden.
Rechtlicher Rahmen und Einordnung
Die Wärmeplanung gibt Orientierung, entfaltet aber keine unmittelbare Rechtswirkung für Eigentümer. Unabhängig davon gilt das Gebäudeenergiegesetz mit der Vorgabe, dass neue Heizungen ab Juli zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – etwa über einen Wärmenetzanschluss oder eine Wärmepumpe. „Die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen […] war entscheidend für den erfolgreichen Abschluss“, sagte Wiebke Schubert von EWE NETZ.