

Landkreis (red). Seit dem 5. Oktober gilt eine neue EU-Verordnung, die Banken verpflichtet, Empfängername und IBAN bei Überweisungen abzugleichen. Was eigentlich mehr Sicherheit schaffen soll, sorgt derzeit bei Mitgliedern der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Landkreis für Irritationen.
In den vergangenen Wochen hatten die Gemeinden Spendenbittbriefe verschickt. Dabei stimmten jedoch Empfängername und IBAN nicht überein, was dazu führte, dass einige Überweisungen zurückgewiesen oder überprüft wurden.
Die Kirchengemeinden bitten nun alle Spenderinnen und Spender, als Empfänger „Kirchenamt in Verden“ einzutragen. Über den Verwendungszweck werde weiterhin sichergestellt, dass die Spenden der jeweils richtigen Gemeinde zugeordnet werden.
Pastorin Birgit Spörl, stellvertretende Superintendentin, bedauert die unglückliche Überschneidung: „Wir bedauern, dass die Neuerung gerade in die Zeit fällt, in der viele Gemeindeglieder ihre Kirchen vor Ort gern mit einer zusätzlichen Spende unterstützen und dass wir versäumt haben, dies bei den Überweisungsträgern zu ändern. Wir freuen uns über jeden, der einen zweiten Versuch unternimmt!“