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Pflegeschutzbund hält Entgelterhöhung für unzulässig

Landkreis Osterholz (eb). Pflegeheimbewohner:innen im Landkreis haben nach Angaben des BIVA-Pflegeschutzbundes in den letzten Monaten in mindestens einer Einrichtung zu viel Geld bezahlt.

Den BIVA-Juristen lägen Unterlagen vor, die belegen, dass mindestens eine Entgelterhöhung unwirksam ist. Der Verbraucherschutzverein gehe nun gegen die Einrichtung vor.
Das Erhöhungsverlangen, das den Pflegeschützern vorliege, genüge nicht den Anforderungen an Transparenz und Klarheit. „Ähnlich wie im Mietrecht muss eine Entgelterhöhung für die Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehbar und auch nachrechenbar sein“, so Markus Sutorius, Rechtsberater beim BIVA-Pflegeschutzbund. Festgelegt ist dies in einem Verbraucherschutzgesetz, das zum Ziel hat, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen.
 
Pflegeschutzbund kann Rechte Betroffener anonym durchsetzen
 
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat der betreffenden Einrichtung eine Unterlassungsaufforderung gesendet. Wird diese akzeptiert, muss das Heim alle Bewohner:innen anschreiben, die der Erhöhung nicht zugestimmt haben, und auf die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens hinweisen. Betroffene müssen dann selbst aktiv werden und eventuell bereits gezahlte Erhöhungsbeträge zurückfordern. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt daher, bei Entgelterhöhungen besonders aufmerksam zu sein. Betroffene erhalten eine Ersteinschätzung durch den Beratungsdienst des gemeinnützigen Vereins.
Auch für Bewohner:innen von anderen Einrichtungen könne es sich lohnen, genau aufzupassen, denn Entgelterhöhungen in Pflegeheimen seien oft unwirksam. Als sogenannte qualifizierte Organisation verfügt der BIVA-Pflegeschutzbund über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Das ist entscheidend, denn viele pflegebedürftige Menschen scheuen einen Streit mit der Einrichtung“, sagt Sutorius. In den letzten Monaten hat der BIVA-Pflegeschutzbund Betroffenen ermöglicht, mehr als zwei Millionen Euro zurückfordern zu können.


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