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Olympia Attentat: „Wir können aufatmen“ 

Berlin/Jerusalem (jm). Einigung in letzter Sekunde: Wenige Tage vor dem 50. Jahrestag des Münchener Olympia-Attentats hat die Bundesregierung Entschädigungen für die Hinterbliebenen der Opfer angekündigt.
Eine Gedenktafel im Olympischen Dorf erinnert an die Opfer des Anschlags von 1972.

Eine Gedenktafel im Olympischen Dorf erinnert an die Opfer des Anschlags von 1972.

Bild: Foto: Wikipedia/High Contrast/Creative Commons

Am Morgen des 5. September 1972 begann die Tragödie, mit der die Angehörigen sich bis heute beschäftigen: Acht bewaffnete palästinensische Terroristen drangen in das Olympische Dorf in München ein und griffen die israelische Mannschaft an. Zwei Sportler wurden noch im Wohnquartier ermordet, die übrigen neun Teammitglieder wurden als Geiseln genommen.
 
Folgenschwere Fehler auf deutscher Seite
 
Die deutschen Behörden machten im weiteren Verlauf des Geiseldramas folgenschwere Fehler: Hilfe aus Israel wurde angeblich abgelehnt, obwohl die Spezialkräfte Erfahrungen mit Geiselnahmen hatten - in der Bundesrepublik Deutschland existierte bis dato weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Antiterroreinheit. Der Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) hätte den Einsatz übernehmen können, wurde vom Freistaat Bayern aber nicht angefordert.
Eine geplante Befreiungsaktion auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck, bei der größtenteils Streifenpolizisten ohne entsprechende Ausbildung im Einsatz waren, endete im Fiasko. Im Verlauf des Feuergefechts töteten die Terroristen alle Geiseln, fünf der Geiselnehmer und ein Polizist wurden erschossen. Die übrigen drei Mitglieder der palästinensischen Terrororganisation Schwarzer September konnten zwar verhaftet werden. Sie wurden jedoch durch eine Flugzeugentführung am 29. Oktober 1972 freigepresst und kamen nie in Deutschland vor Gericht.
Der Anschlag - der quasi live im Fernsehen übertragen wurde - hatte weitreichende Folgen. Nach dem Versagen der deutschen Polizei wurde mit der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) eine Antiterroreinheit gegründet, auf Landesebene wurden die Spezialeinsatzkommandos (SEK) eingeführt. Die Bundesrepublik verbot zahlreiche palästinensische Organisationen und ermöglichte Abschiebungen von Araberinnen ohne gründliche Untersuchung, was Proteste im In- und Ausland zur Folge hatte. Der israelische Geheimdienst Mossad übte in den Folgejahren Vergeltung und tötete 20 Personen, die mit dem Attentat in München in Verbindung gebracht wurden. Dabei kamen auch Unschuldige ums Leben.
 
Ringen um Entschädigung
 
Ein Schuldeingeständnis der Bundesregierung hatte es bisher nicht gegeben. Die Hinterbliebenen der Opfer bekamen „Unterstützungszahlungen“ - die erste nicht vom Staat, sondern über das Rote Kreuz -, die offiziell auch nicht als Entschädigung bezeichnet wurden. Nach dem Anschlag zahlte die Hilfsorganisation eine Million Mark an die 34 Angehörigen, Im Jahr 2002 gab es nach einem langen Gerichtsverfahren noch einmal insgesamt drei Millionen Euro für alle Hinterbliebenen. Der Großteil davon sei für die Prozesskosten ausgegeben worden, berichtet die Sprecherin der Angehörigen Ankie Spitzer, die durch das Attentat ihren Ehemann André Spitzer verlor.
Anlässlich des 50. Jahrestags des Terroranschlags und der geplanten Gedenkfeier in München flammte die Debatte wieder auf. Die Familien der Opfer forderten jahrzehntelang neben Entschädigung auch lückenlose Aufklärung und Akteneinsicht. Der neu gewählte Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) Volker Beck verfasste Anfang Juli einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Damit die Gedenkveranstaltung „in würdigem Rahmen stattfinden können“, sei es an der Zeit für eine angemessene Entschädigung, hieß es darin. Die Angehörigen selbst hatten erwogen, die Gedenkfeier nicht zu besuchen, sollte die deutsche Regierung ihnen nicht endlich entgegenkommen.
 
„Es müssen weitere Taten folgen“
 
Am Mittwoch verkündete der Rechtsanwalt und frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), der die Hinterbliebenen in den Verhandlungen vertreten hat, eine Einigung. Demnach sollen vom Bund, dem Land Bayern und der Stadt München nun 28 Millionen Euro an die elf Familien gezahlt werden. Außerdem wurde eine Offenlegung der Akten angekündigt.
Dr. Hermann Kuhn, Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Bremen/Unterweser, begrüßt diese Entscheidung. „Wir können tief aufatmen: Die Hinterbliebenen der elf am 5. September 1972 ermordeten Israelis werden nun doch mit ihrem Staatspräsidenten Isaac Herzog zur Gedenkfeier in Fürstenfeldbruck kommen“, sagt der ehemalige Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft. „Die Angehörigen haben darauf quälend lange warten müssen: auf das Eingeständnis der deutschen Politik und Gesellschaft für ihre Verantwortung, vor 50 Jahren im Olympischen Dorf Münchens und auf dem Flugplatz in Fürstenfeldbruck kläglich versagt zu haben“, so Kuhn.
„Es ist sehr gut, dass es jetzt hoffentlich zu einer würdevollen Gedenkfeier mit einer Entschuldigung des Bundespräsidenten kommen wird. Aber es müssen nun auch weitere Taten folgen“, meint Kuhn weiter. Damit meint er unter anderem den Vorfall im Bundeskanzleramt am 16. August. Dort wurde Mahmud Abbas, ein führender Politiker der palästinensischen Fatah-Bewegung, nach einer Entschuldigung für das Attentat von 1972 gefragt. Abbas war damals Schatzmeister der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Er antwortete nicht auf die Frage und behauptete stattdessen, Israel habe seit 1947 „50 Holocausts“ an den Palästinenserinnen verübt. DIG-Präsident Volker Beck hat eine Strafanzeige gegen Abbas wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Wegen seiner Rolle als Schatzmeister der PLO sei es wahrscheinlich, dass er in die Terrortat involviert gewesen sei, so die Begründung. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert von der Bundesregierung außerdem, ihre Zahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde einzustellen, solange diese „Prämien an Terroristen und Märtyrerrenten an die Hinterbliebenenfamilien getöteter Terroristen“ zahle.


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