Katja Hofmann

Naturschutz vor Gericht

Bild: Kaho

Die Union will Umweltverbänden den Gang vor Gericht erschweren. Kritiker warnen vor einem Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle.

Wenn es um neue Straßen, Bahnstrecken, Windparks oder Industrieanlagen geht, prallen Interessen häufig hart aufeinander. Kommunen hoffen auf Investitionen, Arbeitsplätze und bessere Anbindung. Anwohner:innen sorgen sich um Lärm oder Verkehr. Und Umweltverbände prüfen, ob Natur- und Artenschutz ausreichend berücksichtigt werden. Genau an dieser Stelle setzt ein politischer Vorstoß von CDU und CSU an, der derzeit bundesweit für Diskussionen sorgt: Das sogenannte Verbandsklagerecht soll eingeschränkt oder sogar abgeschafft werden.

Die Forderung ist nicht neu, bekommt aber aktuell neuen Nachdruck. Bei ihrer Klausurtagung Anfang Januar im Kloster Seeon hat die CSU-Landesgruppe angekündigt, das Klagerecht von Umweltverbänden deutlich zu beschneiden. Begründet wird dies vor allem mit dem Ziel, Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen und Bürokratie abzubauen. Umwelt- und Naturschutzorganisationen hingegen sprechen von einem Angriff auf eine zentrale Errungenschaft des Rechtsstaats.

Warum die Umwelt nicht selbst klagen kann

Grundsätzlich gilt im deutschen Rechtssystem der Individualrechtsschutz. Das bedeutet: Vor Gericht kann in der Regel nur klagen, wer geltend machen kann, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Wenn etwa ein Haus enteignet werden soll oder ein Grundstück durch ein Bauprojekt beeinträchtigt wird, haben die Betroffenen die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Anders ist die Lage, wenn es um Natur, Tiere oder ganze Ökosysteme geht. Wälder, Flüsse oder Brutgebiete haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können nicht selbst vor Gericht ziehen. Und oft gibt es auch keine einzelne Person, die unmittelbar und eindeutig in ihren eigenen Rechten betroffen ist – obwohl Umweltgesetze möglicherweise verletzt werden. Genau hier entsteht eine Schutzlücke.

Das Verbandsklagerecht ist eine Antwort auf dieses Problem. Es ermöglicht anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie Verstöße gegen Umweltrecht vermuten. Dabei geht es nicht um persönliche Interessen der Verbände, sondern um die Einhaltung von Gesetzen, die Parlament und Gesetzgeber selbst beschlossen haben. „Das Verbandsklagerecht ist eine enorme Errungenschaft der demokratischen Gesellschaft für den Schutz von Natur und Mensch“, betont Sabrina Hüpperling aus der Koordinationsstelle naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung der Biologischen Station Osterholz. „Es ist wichtig, weil Schutzgüter wie Biodiversität, sauberes Wasser und widerstandsfähige Ökosysteme unsere Lebensgrundlage und essentiell für die Sicherheit des Gemeinwohls sind.“

Schutz oder Blockade?

Juristisch gesprochen handelt es sich bei der Verbandsklage um die Klage einer juristischen Person, also eines Vereins oder Verbandes, der Interessen wahrnimmt, die er sich satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat. Im Umweltbereich dürfen nur staatlich anerkannte Naturschutzvereinigungen dieses Instrument nutzen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz und im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

„Das Verbandsklagerecht spielt eine wichtige Rolle im Umwelt- und Verbraucherschutz, weil es anerkannten Verbänden ermöglicht, strukturelle Missstände gerichtlich überprüfen zu lassen. Es schafft ein zusätzliches Korrektiv im Rechtsstaat und trägt zur Kontrolle staatlichen Handelns bei“, sagt Marie Jordan, Fraktionsvorsitzende des CDU-Stadtverbands OHZ. „Aus unserer Sicht ist jedoch entscheidend, dass dieses Instrument zielgerichtet eingesetzt wird und nicht zu einer pauschalen Blockade kommunaler oder wirtschaftlicher Entwicklungen führen darf. Es besteht die Gefahr – und dies war in anderen Regionen auch bereits festzustellen – dass Verfahren hierdurch teilweise sehr lange dauern und Projekte unnötig verzögert werden.“ Die geplante Reform des Verbandsklagerechts sei daher sinnvoll, da sie zu mehr Rechtssicherheit, schnelleren Verfahren und klareren Zuständigkeiten führen soll – ohne den grundsätzlichen Rechtsschutz auszuhöhlen. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass berechtigte Anliegen weiterhin gehört werden, aber missbräuchliche oder rein taktische Klagen verhindert werden“, so Jordan.

Umweltverbände argumentieren, dass eine Verbandsklage keine Popularklage für alles und jeden sei. So machen Verbandsklagen weniger als 0,1 Prozent aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus

Sie ist an enge Voraussetzungen gebunden und betrifft vor allem große Vorhaben wie Industrieanlagen, Verkehrsprojekte oder Planungen, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. „Dass wir als Vertreter:innen vom Klagerecht Gebrauch machen, kommt sehr selten vor, unter anderem schon, weil Verbandsklagen für die – meist ehrenamtlich tätigen – Naturschutzverbände eine hohe zeitliche, fachliche und finanzielle Herausforderung sind“, so Sabrina Hüpperling. „Meist kommt es lediglich dazu, wenn offensichtlich und in großem Maß das Naturschutzrecht missachtet wird.“

In Osterholz gab es in den vergangenen Jahren nur eine derartige Klage, dafür aber mehrfach Widersprüche gegen einzelne Vorhaben. Ein Widerspruch ist einer Klage vorgelagert. „Dennoch merken wir, dass allein die Möglichkeit der Klage ein relevanter Kontrollmechanismus ist: Unsere naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsbeteiligung finden so mehr Gewicht“, erklärt Hüpperling. Dazu wirkt das Verbandsklagerecht präventiv, sodass Planungen von vornherein sorgfältiger und naturverträglicher ausgearbeitet werden können.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz

„Jede Maus und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelang eine Verzögerung haben“, klagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder das Problem bei einer Pressekonferenz im Dezember 2025. Hierbei ging es um das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Das verfolgt einen anderen Ansatz, deutet aber in die gleiche Richtung wie eine Einschränkung des Verbandsklagerechts. Der Entwurf für dieses Gesetz wurde im Dezember kurzfristig an Umweltverbände versandt und sorgte für Kritik.

Die Verbände fürchten erhebliche Verschlechterungen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung im Bundesnaturschutzgesetz: Kompensationsmaßnahmen sollen räumlich weiter vom Eingriff entkoppelt, teilweise durch Geldzahlungen ersetzt und sogar mit bestehenden EU- und Bundespflichten verrechnet werden können. Insgesamt drohe damit eine weitere Absenkung des Naturschutz¬niveaus zugunsten beschleunigter Infrastrukturprojekte.

„Wir sind sehr besorgt“, bringt es Hans-Gerhard Kulp, erster Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Osterholz, auf den Punkt. „Natur- und Umweltschutz wird mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zwar nicht abgeschafft, aber abgestuft.“ Besonders problematisch sieht Kulp den geplanten Ausbau der B74. „Die Baumaßnahme ist eine der größten Eingriffe überhaupt in unseren lokalen Naturhaushalt in den letzten Jahrzehnten. Und das ist dann keine Sache mehr, die wir mit den lokalen Behörden entschärfen können.“

Auf der Suche nach dem Mittelweg

 


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