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Landkreis erweitert Geflügelpest-Überwachung

Beverstedt/Landkreis Osterholz (eb/jm). Wegen eines weiteren Geflügelpest-Ausbruchs in der Nähe des Kreisgebietes hat der Landkreis Osterholz die bereits im Juli eingerichtete Überwachungszone vergrößert. Für Geflügel haltende Betriebe gelten seit dem 9. August strenge Auflagen.

In Beverstedt (Landkreis Cuxhaven) ist in unmittelbarer Nähe zur Grenze zum Landkreis Osterholz am 5. August in einer weiteren Geflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Deshalb musste das Veterinäramt des Landkreises Osterholz zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest die bereits im Juli 2022 aufgrund des ersten Ausbruches festgelegte Überwachungszone anpassen und vergrößern. Eine entsprechende Verfügung tritt am 9. August in Kraft.
 
Überwachungszone mit zehn Kilometer Radius
 
Die angepasste erweiterte Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den neuen Ausbruchsbetrieb erstreckt sich im Landkreis Osterholz innerhalb der Samtgemeinde Hambergen auf die Mitgliedsgemeinden Axstedt, Holste und Lübberstedt, auf Teile der Mitgliedsgemeinden Hambergen und Vollersode sowie auf Teile der Stadt Osterholz-Scharmbeck. Der genaue Grenzverlauf des Gebietes kann der interaktiven Karte im Internet entnommen werden.
In der Überwachungszone liegen im Landkreis Osterholz rund 92 Geflügelhaltungen mit einem Gesamtbestand von rund 2.220 Tieren. Sie alle unterliegen mit der Allgemeinverfügung der sogenannten amtlichen Beobachtung. Alle Betriebe müssen ihre Tiere von freilebenden Vögeln absondern. Sämtliche gehaltene Vögel (außer Tauben) müssen aufgestallt werden. Für die Betriebe sind die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere Hygienemaßnahmen im laufenden Betrieb und eine ordnungsgemäße Schädlingsbekämpfung. Fragen hierzu beantwortet das Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@landkreis-osterholz.de.
Das Verbringen von Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Nebenprodukten von Geflügel in und aus Betrieben in der Überwachungszone ist verboten. Auch Geflügeltransporte sind in der Überwachungszone verboten. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist zudem dem Veterinäramt des Landkreises Osterholz unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@landkreis-osterholz.de sofort zu melden. Alle Vorschriften, die innerhalb der Überwachungszone zu beachten sind, sind unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest zusammengefasst dargestellt.
Die Veterinärbehörde weist zudem darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen mit der Anzahl der Tiere der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Wer dies bisher noch nicht gemacht hat und über keine Registriernummer für seinen Geflügelbestand verfügt, sollte die Meldung über das Veterinäramt umgehend nachholen.
Das Beobachtungsgebiet kann frühestens 30 Tage nach der Grobreinigung des Ausbruchsbetriebes wieder aufgehoben werden. Hierüber wird der Landkreis Osterholz informieren.
Die Allgemeinverfügung, eine Übersicht zur Überwachungszone und weitere Hinweise sind auf der Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest zu finden.


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