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Landkreis dreht die Heizung runter

Landkreis Osterholz (eb). Die Kreisverwaltung kündigt neue Energiesparmaßnahmen in den eigenen Gebäuden an.

Mit der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gibt die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben, die für öffentliche Gebäude zwingend ab sofort gelten. Entsprechend dieser Verordnung darf der Landkreis seine Büro-, Besprechungs- und Pausenräume nur noch auf 19°C zu heizen. „Zur aktiven Vermeidung einer Gasmangellage muss jedoch mehr getan werden, als diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten“, teil die Kreisverwaltung mit. Die Einsparung von Energie sei oberstes Ziel der nächsten Monate und der Verbrauch sei deshalb überall dort einzuschränken, wo er nicht zwangsläufig dienstlich notwendig ist. „In diesem Kontext spricht die EU klare Einsparziele bis zum 31. März 2023 aus, an denen sich die Kreisverwaltung zu orientieren hat.“

 

Präsenzarbeitszeiten sind begrenzt

 

Aus diesem Grund werden bis zum Zeitraum Ende März 2022 die Betriebszeiten in den Kreishäusern eingeschränkt. Dies bedeutet, dass ein kürzerer Präsenzarbeitszeitrahmen für die Mitarbeitenden in den Verwaltungsgebäuden zur Verfügung steht. Der frühestmögliche Arbeitsbeginn in den Verwaltungsgebäuden beginnt nun um 7 Uhr, Arbeitsende ist spätestens um 18 Uhr bzw. freitags um 13 Uhr. Auch die Außenbeleuchtung wird entsprechend eingeschränkt. Von der Regelung ausgenommen sind aufgrund dienstlich zwingend notwendiger Belange die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Kreisstraßenmeisterei sowie die Eigenbetriebe, die eigene Maßnahmen treffen. Aufgrund der Sprechzeiten der Kreisverwaltung am Dienstag bis 18 Uhr wird nun darauf geachtet, dass Termine so vereinbart werden, dass das Gebäude spätestens um 18 Uhr verlassen werden kann. Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsgebäude vom 23. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 geschlossen.


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