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Kein Hexenwerk: Grundsteuerreform wird vorbereitet

Landkreis (pvio). Das Finanzamt wird Grundstückseigentümer:innen des Landkreises dazu auffordern, eine Erklärung zu ihren Immobilien einzureichen.
Amtsvorsteher Dr. Christian Kläne, Simone Schröder und Christian Hasloop.

Amtsvorsteher Dr. Christian Kläne, Simone Schröder und Christian Hasloop.

Beginnend mit dieser Woche erreichen 57.000 Bewohner:innen Post vom Finanzamt. Denn die Umsetzung der Niedersächsischen Grundsteuerreform zum 1. Juli steht kurz bevor. Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab 2025, doch die Vorbereitung brauche seine Zeit. Immerhin ist die letzte Änderung 60 Jahre her. „Und jetzt wird alles neu“, so der Sachgebietsleiter der Einheitlichen Grundbesitzstelle Christian Hasloop. Aber nicht nur beim Amt rattern bereits die Räder. Auch bei den Grundstückseigentümer:innen stellten sich hinsichtlich der bis zum 31. Oktober Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke Fragen ein, die man nun im Vorfeld „bürgernah“ beantworten wolle.
Zuvorderst: „Ein Hexenwerk ist das nicht“, so Hasloop, zumal das vom Land gewählte Flächenlagemodell gegenüber dem von Bund präferierten das weniger komplexe sei.
 
Das Flächenlagemodell
 
Bei dem Flächenlagemodell sind die Grundstücksgröße, die Gebäudegröße und die Wohnfläche die entscheidenden Faktoren. Zusätzlich wird noch ein Lagefaktor, der auf den Bodenrichtwerten der Katasterämter basiert, eingepreist, wie Hasloop erklärt.
Stichtag der Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. Alle Angaben bezüglich des Grundstücks seien so zu erklären, wie sie an diesem Tag vorgelegen haben. Der 1. Januar 2022 ist auch maßgeblich dafür, wer die Grundsteuererklärung abzugeben hat: wer an diesem Tag Eigentümer:in war, ist verpflichtet eine Erklärung abzugeben, selbst wenn das Grundstück mittlerweile veräußert wurde.
Wohn- und Nutzfläche sind den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen. Notfalls müsse man nachmessen. Garagen, Carports und Stellplätze bis 50 Quadratmeter fallen aus der Bemessung heraus.
Für die Abgabe der Steuererklärung bedarf man noch des Aktenzeichens - das erhält man mit dem Infoschreiben - und die Bezeichnung von Flur und Flurstück mit amtlicher Grundstücksgröße. Einsehbar sind diese Daten unter Eingabe der Postanschrift auf der Seite www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de.
 
Erklärung online
 
Hat man alle Daten zusammen, sollen sie möglichst digital - über die Plattform www.elster.de eingereicht werden. Amtsvorsteher Dr. Christian Kläne empfiehlt, sicherheitshalber das sogenannte Transferticket aufzubewahren, das am Ende des Elster-Vorgangs ausgestellt wird. Hier muss man, sofern man dort noch nicht angemeldet ist, sich zunächst registrieren. Das kann einige Tage dauern, da der Zugangsschlüssel postalisch versendet wird.
Anträge auf eine Abgabe in Papierform könne man notfalls stellen - indem man die Erklärung in Papierform abgibt. Das solle aber nur in Einzelfällen geschehen, wenn man wirklich in keiner Weise einen Zugang zum Internet hat. Auf der Grundlage der abgegebenen Daten werden schließlich in den Rathäusern bis weit ins Jahr 2024 hinein die neuen Hebesätzen und Zahlbeträgen errechnet, die ab 1. Januar 2025 gelten sollen.
Für Fragen ist die Telefon-Hotline des Finanzamts ab sofort unter 04791/?30?27?00 montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr erreichbar, freitags und vor Feiertagen von 8 bis 12 Uhr.
Weitere nützliche Links: www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer, www.steuerchatbot.de und www.grundsteuerreform.de.
 


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