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Gesetz zur Baulandmobilisieurng

(eb/pvio). Das neue Baulandmobilisierungsgesetz  soll Kommunen helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Diverse Verbesserungen zielen speziell auf ländliche Regionen ab. So wird den Städten und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für unbebaute und brachliegende Grundstücke bei angespannten Wohnungsmärkten eingeräumt, um etwa Baulücken schließen und Schrottimmobilien einer Nutzung zuführen zu können. Außerdem können sie Grundstücke künftig leichter zum Verkehrswert erwerben, damit sie besser vor Immobilienspekulationen geschützt sind. Ferner wird die Regelung für erleichtertes Bauen im Außenbereich der Kommunen verlängert sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Innenbereich vereinfacht. Mit der Einführung der Kategorie „Dörfliches Wohngebiet“ wird das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen leichter gemacht.
Darüber hinaus können Kommunen in Zukunft Eigentümern eine Wohnbebauung vorschreiben, wobei das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt bleibt. Zudem bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung. Die Landesregierungen werden die betreffenden Gebiete mit angespannter Wohnungsmarktlage, befristet bis 2026, festlegen und dabei Ausnahmen für Kleineigentümer berücksichtigen.


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