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Fahr- und Parksünden werden teurer

Landkreis (eb/pvio). Im November tritt der novellierte Bußgeldkatalog in Kraft. Was neu ist und welche Kosten auf jene zukommen, die sich nicht an die Regeln halten im Überblick.
Wer zu schnell fährt, muss ab November doppelt so tief in Tasche greifen.

Wer zu schnell fährt, muss ab November doppelt so tief in Tasche greifen.

Bild: Photographer: S.Engels

Eigentlich sollten sie schon lange gelten. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln für Verkehrsteilnehmer:innen seit April 2020 allerdings außer Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle vergangenen Freitag zugestimmt und in drei Wochen soll sie in Kraft treten. Ziel des geänderten Bußgeldkataloges sei es vor allem, die Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr zu erhöhen.
 
Die Neuerungen
 
Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer:innen, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen.
 
Rasen und falsch parken
 
Wer zu schnell fährt, muss ab November doppelt so tief in Tasche greifen. So kostet es beispielsweise 70 statt 35 Euro, wenn man innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt; außerorts verdoppelt sich das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf 60 Euro. Wer mit bis zu 30 Kilometer pro Stunde schneller fährt, als erlaubt ist, zahlt in Ortschaften künftig 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro.
Auch Falschparker:innen müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen: Für das Zuparken von Geh- und Radwegen werden bis zu 80 Euro und von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten 100 statt 25 Euro fällig. Auch für das Parken in zweiter Reihe, um kurz etwas zu erledigen, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg veranschlagt werden.
Allgemeine Halt- und Parkverstöße schlagen schließlich mit 25 statt 15 Euro ins Kontor.
 
Sonstige Vergehen
 
Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung sind tabu: Wer denkt, „es muss kesseln“, um es mit Werners Worten auszudrücken, darf künftig 100 statt 20 Euro für übertriebenes Sound-Tuning am Auspuff hinblättern. Autofahrer:innen, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder sie gar selbst nutzen, müssen künftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Um Radfahrer:innen und Fußgänger:innen nicht zu gefährden, dürfen Lkw beim Rechtsabbiegen grundsätzlich nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren und zahlen bei Verstößen 70 Euro.


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