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Bund-Länder-Beschluss: Die vierte Welle brechen

(pvio). Die Lage der Pandemie verschlimmere sich. Deswegen verschärften am Donnerstag die Ministerpräsident:innen die Coronamaßnahmen. Die Übersicht.

Bundesweite 2G-Zugangsregelung (unabhängig von der Inzidenz)
 
- für den Einzelhandel, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs
- für Einrichtungen und Veranstaltungen aus Freizeit und Kultur, z. B. Kino, Theatern, Gaststätten etc.
- 2GPlus (aktueller Test) kann ergänzend vorgeschrieben werden
-Ausnahmen für Personen ohne Impfempfehlung bzw. Personen, die nicht geimpft werden können und Personen und 18 Jahren
 
Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen
-2G-Zugangsregelung
-2GPlus (aktueller Test) kann ergänzend vorgeschrieben werden
- in Innenräumen: max. 30 bis 50 Prozent Auslastung, max. 5.000 Zuschauer:innen
- im Freien: max. 30 bis 50 Prozent Auslastung, max 15.000 Zuschauer:innen
- Maskenpflicht
- in Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer:innen durchgeführt werden
- Spätestens bei einer Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.
 
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
-Private Zusammenkünfte im öffentlichen wie im privaten Raum, an denen Ungeimpfte bzw. nicht Genesene teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken
- Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen
- Ehepaare, Lebenspartner:innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die keinen gemeinsam Wohnsitz haben, gelten als ein Haushalt
 
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene
- in Kreisen mit einer Inzidenz über 350
- in Innenräumen: max. 50 Personen
- im Freien. max. 200 Personen
 
Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
- Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen
 
Mehr Tempo beim Impfen
- Apotheker:innen und Zahnärzt:innen sollen impfen können
- Ziel: bis Weihnachten sollen 30 Millionen Impfungen (Erst-, Zweit- und Boosterimpfung) durchgeführt werden
 
Impfpflicht für bestimme Einrichtungen
- für Beschäftigte z. B. in der Altenpflege und in Krankenhäusern
 
Allgemeine Impflicht
- darüber wird der Bundestag entscheiden. Sie könnte ab Februar 2022 gelten


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